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Verkehrswende und Konzept für einen leiseren Schienenverkehr bis 2030 (FKZ 3721 54 102 0)
Termin:
15.07.2021
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Mit dem Vorhaben sollen Wege aufgezeigt werden, wie bei einer gesteigerten Verkehrs-leistung auf der Schiene der Lärmschutz weiter verbessert werden kann. Dazu soll unter anderem neben dem Lärmschutz an der Quelle und der Infrastruktur, sowie betrieblichen Maßnahmen auch die rechtlichen Aspekte betrachtet werden. Bei diesen Betrachtungen soll auch darauf eingegangen werden, wie der Lärmschutz im Hinblick auf die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen verbessert werden. Das Ziel soll dabei sein, vor dem Hintergrund der notwendigen Verkehrswende, ein Konzept zu entwickeln, durch das die Bevölkerung besser vor dem Schienenlärm geschützt werden kann.

Die folgenden Arbeitspakete sind zu bearbeiten. Die Arbeitspakete 2-8 stellen Teilleistungen
dar, aus denen dann ein Konzept entwickelt werden soll, bei dem die notwendige Verkehrswende durch den Lärmschutz flankierend ergänzt wird (Arbeitspaket 1).

Arbeitspaket 1
Entwicklung eines umfassenden Lärmschutzkonzeptes für den Schienenverkehr, unter Berücksichtigung der folgenden Arbeitspakete, um die notwendige Verkehrswende hin zum Schienenverkehr durch den Lärmschutz flankierend zu ergänzen.

Arbeitspaket 2
Wie kann der Schienenverkehr leiser werden, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Verkehrsleistung im Personen- und Güterverkehr. Hierbei sollen vor allem
Lärmminderungspotenziale unter besonderer Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet werden. Dazu ist auch der Stand der Belastungen für das Jahr 2020 zu ermitteln und eine fundierte Abschätzung zu leisten, wie sich die Lärmbelastungen bis zum Jahr 2030 entwickeln werden, sofern keine weiteren, als die beschlossenen Maßnahmen (Umrüstung der Güterwagen, Neubeschaffung von Güterwagen mit K-Sohlen, die deutlich leiser sind als die bei der Umrüstung präferierten LL-Sohlen) ergriffen werden. Vergleichend soll dann eine Abschätzung geliefert werden, wie sich der Schienenverkehrslärm nach Umsetzung weiterer Maßnahmen entwickeln würde, die Sie in diesem Gutachten vorstellen.

Arbeitspaket 3
Die Umrüstung auf die lärmmindernden Bremsen haben eine durchschnittliche Lärmverringerung von 10 dB(A) erreicht. Diese Lärmminderung ist für eine Einzelmaßnahme sehr gut. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es weitere Einzelmaßnahmen oder Kombinationen von Maßnahmen gibt, um einen ähnlich großen Erfolg bei der Lärmminderung zu erreichen. Dabei soll beachtet werden, wer jeweils Akteur ist (z. B. Wagenhalter, Verkehrsunternehmen, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber) und welche rechtlichen Möglichkeiten bzw. Einschränkungen vorhanden sind. Folgende Fragen sind unter anderem in diesem Kontext zu beantworten:
o Gibt es noch weitere technische Einzelmaßnahmen oder kombinierte Maßnahmen, die einen ähnlichen Erfolg versprechen, wie dieser durch die Umrüstung erreicht wurde?
o Wie hoch sind die Kosten für die vorgeschlagene Maßnahme oder kombinierten Maßnahmen für die einzelnen Akteure?
o Ist es möglich, durch Betriebsabläufe den Lärm zu verringern und wie hoch wäre dann die jeweilige Lärmverringerung für die einzelnen Maßnahmen?
o Wie kann sichergestellt werden, dass Lärmminderungsmaßnahmen verschiedener Schienenverkehrsakteure kombiniert werden können, zum Beispiel eine Niedrigschallschutzwand (Infrastruktur) mit einer Schallschürze am Drehgestell (Wagenhalter)
o Gibt es technische Lärmminderungsmöglichkeiten, die einen Lärmminderungs-effekt in Kombination mit optimierten Betriebsabläufen haben?

Arbeitspaket 4
Kann die fortschreitende Digitalisierung einen Beitrag zum Lärmschutz an der Schiene liefern? Denkbar wären beispielsweise neue Logistikkonzepte oder der vernetzte Zug. Können neue Technologien, wie die automatische Mittelpufferkupplung, dazu beitragen, neue Lärmschutztechnologien besser nutzbar zu machen? Die genannten Beispiele dienen zur Orientierung zur Fragestellung und stellen keinen abschließenden Maßnahmenkatalog dar. Gefordert ist eine umfassende Betrachtung der Möglichkeiten, die die Digitalisierung für den Lärmschutz bringen kann.

Arbeitspaket 5
Förderprogramme wie bspw. TSI Lärm + oder auch Ergebnisse des Projektes "Innovativer Güterwagen" bleiben weitgehend ungenutzt. Wie kann sichergestellt werden, dass lärmmindernde Innovationen im Alltagsbetrieb mehr zum Einsatz kommen. An welcher Stelle besteht hier die größte Erfolgswahrscheinlichkeit:
o bei den Betreibern der Schieneninfrastruktur,
o den Schienenverkehrsunternehmen oder
o den Wagenhaltern?
Wie könnte ein ,,Instrument der Motivation" ausgestaltet werden?

Arbeitspaket 6
Wie kann der Lärm durch technische Maßnahmen und durch Optimierung von Betriebsabläufen auf Abstellanlagen verringert werden? Dabei soll beachtet werden, wer jeweils Akteur ist (z. B. Wagenhalter, Verkehrsunternehmen, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber) und welche rechtlichen Möglichkeiten bzw. Einschränkungen vorhanden sind. Dazu sollen unter anderem folgende Fragen geklärt werden:
o Welche Optimierungen der Betriebsabläufe können dabei helfen, den Lärm auf Abstellanlagen zu verringern?
o Welche technischen Lärmminderungsmaßnahmen können auf Abstellanlagen für das Auf- und Abrüsten genutzt werden und wie ist das Lärmminderungspotenzial?
o Welchen Beitrag über die genannten hinaus können Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiber leisten, um den Lärm auf Abstellanlagen zu verringern?

Arbeitspaket 7
Wie können Lärmminderungsmaßnahmen im Hinblick auf die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen verbessert werden?
o Welche Faktoren sind bei der Gestaltung von Lärmschutzmaßnahmen mit zu betrachten?
o Gibt es bereits von anderen Verkehrsträgern (z.B. der Straße) Beispiele, wie ein Schallschutz zu einer hohen Akzeptanz der Betroffenen führen kann?

Arbeitspaket 8
Welche Finanzierungsmöglichkeiten seitens der EU für den Lärmschutz an der Schieneninfrastruktur in Deutschland gibt es, zum Beispiel in Verbindung mit regenerativen Energien, die der Umsetzung von Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung zugutekommen könnten? Hierbei soll im Besonderen auf folgende Fragen eingegangen werden:
o Welche Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme könnten hierfür herangezogen werden?
o Welche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme der Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme erfüllt sein?
o Welche konkreten technischen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen wären dadurch grundsätzlich förderfähig und umsetzbar?
o Welche organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Änderungen sind insbesondere bei der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes notwendig, um diese weiteren Finanzierungsmöglichkeiten nutzen zu können?

Eignungskriterien
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierbei ist auf folgende Bereiche einzugehen:
o sehr gute Kenntnisse der Akustik, nachzuweisen durch einen Abschluss in Akustik und/oder Abschluss als Ingenieur oder vergleichbaren Abschluss und durch Referenzen
o sehr gute Kenntnisse über Regelungen zum Schutz vor Schienenverkehrslärm nachzuweisen durch Referenzen
o sehr gute Kenntnisse des Umwelt-. Finanzierungs- und Eisenbahnrechts Deutschlands und der EU nachzuweisen durch einen juristischen oder vergleichbaren Abschluss und durch Referenzen
o einschlägige Erfahrung und sehr gute Kenntnisse zum Thema Messungen von Schienenverkehrsgeräuschen nachzuweisen durch Referenzen

Weitere Informationen:
http://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378846