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Integriertes Treibhausgas-Monitoring System für Deutschland - ITMS
Termin:
01.01.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Es sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen. Ziel der Fördermaßnahme ist die Entwicklung einer unabhängigen Überwachung von THG-Quellen und -Senken für Deutschland. Daten und Ergebnisse, die im Rahmen der Fördermaßnahme erhoben, generiert und aufbereitet werden, sollen frei verfügbar gemacht werden, z. B. in Form von offenen Datenbanken oder vergleichbaren Datenzugängen.
Die Struktur des ITMS-Konzepts sieht einen zweiteiligen Aufbauprozess vor, bei dem in einer ersten Phase zentrale Einrichtungen mit unverzichtbarer Expertise und Infrastruktur die Module K, M und V sowie Teile der Module B und Q&S (B I und Q&S I) bearbeiten. Parallel dazu sollen mit dieser Bekanntmachung angrenzende und weiterführende Forschungsfragen (B II und Q&S II) adressiert werden.
Die interne Struktur und Bearbeitung der Module K, M und V wurden im Rahmen des mehrjährigen Abstimmungsprozesses und der internationalen Begutachtung festgelegt, Modulverbünde bestehen hier vollständig. Zu den übrigen beiden Modulen B und Q&S sollen mit dieser Bekanntmachung jeweils Verbünde gebildet und zugeordnet werden.
Die übergeordnete fachliche Koordination (Modul K) wird durch DWD und MPI-Jena gebildet. Auch zu den Modulen B und Q&S gibt es bestehende Modulkoordinatoren. Mit der Zuordnung zu den Modulen unterstehen die Verbundkoordinatoren der Modul- bzw. der ITMS-Gesamtkoordination.
Die vorliegende Bekanntmachung ruft ausschließlich zu Projektvorschlägen für das beschriebene assoziierte ITMS-Forschungsprogramm (Module ,,Beobachtung von THG II" (Modul B II) und ,,Quellen und Senken II" (Modul Q&S II)) auf.
Die Arbeitspläne dieser assoziierten Forschungsvorhaben sollen möglichst eng mit denen der Kernmaßnahme abgestimmt sein. Deshalb wird vor einer Antragstellung grundsätzlich empfohlen, sich eng an die Vorgaben und Ziele des ITMS-Umsetzungskonzepts zu halten und mit den ITMS-Koordinatoren Kontakt aufzunehmen. Die Auswahl von Projekten wird Qualität, Machbarkeit und Passfähigkeit zum ITMS-Umsetzungskonzept berücksichtigen.
Dort wo es sinnvoll erscheint, können sich die Skizzen für die assoziierten Forschungsvorhaben als Verbünde organisieren (es ist prinzipiell möglich, Einzelskizzen einzureichen).
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und gesellschaftliche Organisationen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine und Verbände), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/09/2022-09-02-Bekanntmachung-ITMS.html