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Förderung von interdisziplinären Nachwuchszentren für reproduktive Gesundheit
Termin:
01.01.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden sollen der Aufbau und die Implementierung von interdisziplinären Nachwuchszentren für reproduktive Gesundheit an universitätsmedizinischen Standorten deutschlandweit.
Der Forschungsbereich der reproduktiven Gesundheit umfasst Fragestellungen ausfolgenden Themenbereichen: Bio­logie und Genetik der Reproduktion, Fertilitätsstörungen, Chancen und Risiken assistierter Reproduktionstechnik, Onkofertilität, embryonale/fötale Programmierung, Reproduktion und Gesellschaft sowie Epidemiologie.
Es sollen Nachwuchszentren mit unterschiedlichen Themenkonzepten gefördert werden. Der Berücksichtigung translationaler, klinischer und präventiver Fragestellungen zur reproduktiven Gesundheit einschließlich ethischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Aspekte wird besondere Wichtigkeit beigemessen.
Die Vorhaben müssen die Diversität von untersuchten Patientengruppen und Betroffenen (z. B. Gender, Alter, kultureller Hintergrund) berücksichtigen. Es ist darzulegen, wie diese in den Vorhaben angemessen adressiert wird. Falls Aspekte der Diversität für ein Vorhaben als nicht relevant erachtet werden, ist dies zu begründen.
Die interdisziplinären Nachwuchszentren sollen die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Diszi­plinen, Lebens- und Naturwissenschaften sowie ethischen, rechtlichen und psychosozialwissenschaftlichen Disziplinen am Standort fördern. In der Regel sollen Einzelvorhaben an Universitäten mit einer medizinischen Fakultät gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Förderung eines Verbunds an einem oder mehreren Standorten möglich. Koordinator des Verbunds muss immer eine Universität mit medizinischer Fakultät sein.
Zu den wissenschaftlichen Nachwuchskräften, die in den Nachwuchszentren beschäftigt werden sollen, zählen ­Medical Scientists (in der Gesundheitsforschung tätige Natur-, Lebens-, Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Postdoc-Phase), Clinician Scientists (promovierte, wissenschaftlich tätige Ärztinnen und Ärzte während der Facharztausbildung) sowie Advanced Clinician Scientists (promovierte, wissenschaftlich tätige Ärztinnen und Ärzte nach der Facharztausbildung).
Die Nachwuchszentren sollen dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein produktives wissenschaftliches Umfeld und eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur für die vorgesehenen Themenschwerpunkte gewährleisten. Hierzu ist auch darzulegen, wie das Nachwuchszentrum in die Gesamtstrategie der universitätsmedizinischen Einrichtung integriert werden kann und welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Zentrale Elemente des Nachwuchszentrums sind gute Rahmenbedingungen für unabhängiges wissenschaftliches Arbeiten und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für Clinician und Advanced Clinician Scientists sind geschützte Forschungszeiten sicherzustellen (idealerweise 50 Prozent der Arbeitszeit). Integrale Bestandteile eines Nachwuchszentrums sind weiterhin individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten sowie ein internationales Mentoring für die wissenschaftlichen Nachwuchskräfte.
Die Auswahl der in den Nachwuchszentren zu beschäftigenden wissenschaftlichen Nachwuchskräfte erfolgt durch die universitätsmedizinischen Standorte mit Hilfe eines unabhängigen, mit externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzten Beirats unter Einbeziehung internationaler Expertise. Die Kriterien für die Auswahl der wissenschaftlichen Nachwuchskräfte sowie das angestrebte Verhältnis von Medical und (Advanced) Clinician Scientists sowie von internen und externen Kandidatinnen und Kandidaten sind im Antrag darzulegen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Universitäten mit einer medizinischen Fakultät. Zum ­Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/15181.php