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Hintergrund Förderschwerpunkt "Lost Cities. Wahrnehmung von und Leben mit verlassenen Städten in den Kulturen der Welt"
Termin:
24.11.2022
Fördergeber:
Gerda Henkel Stiftung
Der ungeheure Verstädterungsprozess, der in verschiedenen Konjunkturen und mit regionalen Unterschieden seit vielen tausend Jahren die Weltgeschichte prägt und aktuell besondere Dynamik entwickelt, hat eine auf den ersten Blick paradox anmutende andere Seite, nämlich die schrumpfenden und gänzlich verlassenen Städte, die sogenannten Lost Cities. Aktuelle Transformationsprozesse in verschiedenen Teilen der Welt lassen gerade zahlreiche solcher Lost Cities entstehen. Das Phänomen ist jedoch nicht neu, sondern seit Entstehung der Stadtkultur im 4. Jahrtausend v. Chr. ein verbreitetes Kennzeichen urbaner Geschichte. Es wurde daher auf sehr unterschiedliche Art in der Kulturgeschichte städtischen Lebens wahrgenommen, reflektiert und gedeutet.
Ausgehend von diesem Befund und mit dem Ziel, aktuelle Problemlagen in größere historische Zusammenhänge zu stellen, hat die Gerda Henkel Stiftung einen neuen Förderschwerpunkt zum Thema Lost Cities. Wahrnehmung von und Leben mit verlassenen Städten in den Kulturen der Welt eingerichtet.
Der Förderschwerpunkt ist interdisziplinär angelegt und soll Projekte ermöglichen, in denen vielfältige Dimensionen der Auseinandersetzung mit verlassenen Städten im Mittelpunkt stehen. Dabei sollen kulturspezifisch wie kulturübergreifend kausale Zusammenhänge und regionale wie zeitliche Spezifika im Fokus stehen. Die Aufgabe von Orten erfolgt bis heute aus sehr vielfältigen Gründen. Hierzu zählen militärische Zerstörung, Naturkatastrophen, Epidemien, Umweltverschmutzungen, ökonomischer Niedergang, Finanzspekulation, Mobilität, Migration, Zentralisierung, Deindustrialisierung oder postkolonialer Wandel, um nur einige Faktoren zu nennen.

Ziel des Programms ist es, die in diesen unterschiedlichen Kontexten greifbaren Interpretations-, Wissens- und Wahrnehmungskulturen zu beschreiben. Lost Cities sind etwa Teil einer ausgeprägten Erinnerungskultur, die dazu dient, Identitäten auszuhandeln, Wissenskulturen zu erhalten, Fortschrittskritik zu formulieren oder in regelrechtem Ruinenkult mythische wie sakrale Topographien zu konstruieren. Im Mittelpunkt soll demnach nicht in erster Linie die Frage stehen, welche Faktoren verlassene Städte entstehen ließen. Von besonderem Interesse sind die verlassenen Städte selbst und die unterschiedlichen Formen ihrer Deutung, Instrumentalisierung und Codierung in verschiedenen Kulturen und Zeiträumen.

Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen mit Universitätsanbindung aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Beantragt werden können Projekte zu thematischen Schwerpunkten, die von einer Forschergruppe bearbeitet werden. Als ,,Forschergruppe" versteht die Stiftung Zusammenschlüsse von mindestens zwei aktiv an den Projektarbeiten beteiligten Wissenschaftlern, die über Stipendien der Stiftung finanziert werden und unter gemeinsamen Fragestellungen forschen. Es können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Die Beantragung eines Forschungsstipendiums für den Antragsteller (Projektleiter) ist ebenfalls möglich. Insgesamt können maximal drei Stipendien zzgl. Reise- und Sachmittel pro Forschergruppe beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Weitere, nicht über Stipendien finanzierte Mitarbeiter, können am Projekt beteiligt sein. Die Beantragung von Einzelstipendien außerhalb einer Forschergruppe ist nicht möglich. Vorgesehen ist auch, dass die Projektpartner jährlich an einem öffentlichen von der Stiftung veranstalteten ,,Werkstattgespräch Lost Cities" teilnehmen.
Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) und Wissenschaftlerin(nen) gestellt werden.
Die Förderung von Forschungsprojekten erfolgt je nach Art des Vorhabens durch die Übernahme von Personal-, Reise-, Sach- und/oder sonstigen Kosten.Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 36 Monate. Antragstellende müssen an den für das Projekt geplanten Forschungsarbeiten aktiv beteiligt sein.
Für Projektmitarbeiter/innen innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich. Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts können auch Gastaufenthalte (ausländischer) Wissenschaftler/innen finanziert werden.
Weitere Informationen:
https://www.gerda-henkel-stiftung.de/lost_cities