« Förderinformationen
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Allgemeine Förderung
Termin:
24.11.2022
Fördergeber:
Gerda Henkel Stiftung
Art und Umfang der Förderung
Forschungsstipendien können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen beantragt werden. Sie dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens. Eine institutionelle Anbindung ist nicht notwendig. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich.
Die Förderdauer liegt in der Regel zwischen 1 und 24 Monaten.
Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.
Kriterien zur Antragstellung
- Eine Antragstellung auf ein ,,Forschungsstipendium für promovierte Wissenschaftler/innen" ist nur möglich, wenn der Abschluss der Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Relevant ist das Datum der Promotionsurkunde. (Diese Einschränkung gilt nicht für Forschungsstipendien nach der Habilitation.)
- Zum Antragszeitpunkt muss die Dissertation bereits veröffentlicht sein. Das Vorliegen eines Verlagsvertrages ist nicht ausreichend.
- Das Thema des beantragten Forschungsvorhabens muss sich deutlich vom Promotionsthema unterscheiden.
Weitere Informationen:
https://www.gerda-henkel-stiftung.de/forschungsstipendien