Forschungsdaten - Förderung von Konsortien
Termin:
01.10.2021
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Konsortien sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzenden und Anbietenden von Forschungsdaten und umfassen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen. Sie sind nach Fachgruppen beziehungsweise Methoden organisiert und haben zum Ziel, den Zugang zu und das Management der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten.
Die NFDI wird ihre volle Wirksamkeit dann entfalten, wenn sie als vernetzte Struktur wachsen kann. Zum Gelingen der Vernetzung tragen Basisdienste bei, mit denen die infrastrukturelle Grundversorgung für potenziell alle Konsortien gewährleistet und Interoperabilität dauerhaft gesichert wird. Basisdienste sind somit für den Erfolg der NFDI konstitutiv. Weil sie ein gemeinsames Anliegen aller Konsortien sind, muss auch ihre Entwicklung beziehungsweise qualitätsgesicherte Umsetzung in erster Linie von den fachlichen Konsortien selbst ausgehen.
Sofern ein Basisdienst nicht von den fachlichen Konsortien selbst abgedeckt werden kann, können auch bisher noch nicht an einem Konsortium beteiligte Akteure beziehungsweise Einrichtungen - idealerweise im Rahmen strategischer Partnerschaften mit fachlichen Konsortien beziehungsweise Konsortien-Initiativen -, die Verantwortung für diese Basisdienste übernehmen und dafür Mittel beantragen. Für die Erarbeitung solcher Anträge wird erwartet, dass sie sich eng an den Bedarfen der fachlichen Konsortien orientieren und dies in geeigneter Weise im Antrag dokumentieren. Ebenso wird eine enge Rückkoppelung mit dem Direktorat des Vereins Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e. V. erwartet. Bitte berücksichtigen Sie die Ankündigungen auf der Webseite des NFDI-Vereins (Link siehe unten). Das Ergebnis dieser Rückkoppelungsprozesse muss im Antrag dokumentiert werden.
Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent enthalten. Somit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2-5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale beziehungsweise 1,6-3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen. Hinsichtlich dieser Spanne ist zu bedenken, dass - bei der aktuell wahrscheinlichen Förderung von insgesamt 30 Konsortien - pro Konsortium im Schnitt 2,32 Millionen Euro für direkte Projektkosten zur Verfügung stehen.
HINWEIS: Bitte senden Sie die verbindlichen Voranmeldungen bis spätestens zum 6. August 2021 per E-Mail an nfdi@dfg.de.
Bei Fragen zur Antragstellung sowie zum Verfahren erreichen Sie eine Ansprechperson unter:
Tel. +49 228 885-3500
Zu Grundsatzfragen der NFDI stehen Ihnen darüber hinaus als Ansprechpersonen zur Verfügung:
Dr. Ulrike Eickhoff, Tel. +49 228 885-2254
Dr. Anne Lipp, Tel. +49 228 885-2260
Dr. Johannes Fournier, Tel. +49 228 885-2418
nfdi@dfg.de
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2021/info_wissenschaft_21_37
Die NFDI wird ihre volle Wirksamkeit dann entfalten, wenn sie als vernetzte Struktur wachsen kann. Zum Gelingen der Vernetzung tragen Basisdienste bei, mit denen die infrastrukturelle Grundversorgung für potenziell alle Konsortien gewährleistet und Interoperabilität dauerhaft gesichert wird. Basisdienste sind somit für den Erfolg der NFDI konstitutiv. Weil sie ein gemeinsames Anliegen aller Konsortien sind, muss auch ihre Entwicklung beziehungsweise qualitätsgesicherte Umsetzung in erster Linie von den fachlichen Konsortien selbst ausgehen.
Sofern ein Basisdienst nicht von den fachlichen Konsortien selbst abgedeckt werden kann, können auch bisher noch nicht an einem Konsortium beteiligte Akteure beziehungsweise Einrichtungen - idealerweise im Rahmen strategischer Partnerschaften mit fachlichen Konsortien beziehungsweise Konsortien-Initiativen -, die Verantwortung für diese Basisdienste übernehmen und dafür Mittel beantragen. Für die Erarbeitung solcher Anträge wird erwartet, dass sie sich eng an den Bedarfen der fachlichen Konsortien orientieren und dies in geeigneter Weise im Antrag dokumentieren. Ebenso wird eine enge Rückkoppelung mit dem Direktorat des Vereins Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e. V. erwartet. Bitte berücksichtigen Sie die Ankündigungen auf der Webseite des NFDI-Vereins (Link siehe unten). Das Ergebnis dieser Rückkoppelungsprozesse muss im Antrag dokumentiert werden.
Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent enthalten. Somit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2-5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale beziehungsweise 1,6-3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen. Hinsichtlich dieser Spanne ist zu bedenken, dass - bei der aktuell wahrscheinlichen Förderung von insgesamt 30 Konsortien - pro Konsortium im Schnitt 2,32 Millionen Euro für direkte Projektkosten zur Verfügung stehen.
HINWEIS: Bitte senden Sie die verbindlichen Voranmeldungen bis spätestens zum 6. August 2021 per E-Mail an nfdi@dfg.de.
Bei Fragen zur Antragstellung sowie zum Verfahren erreichen Sie eine Ansprechperson unter:
Tel. +49 228 885-3500
Zu Grundsatzfragen der NFDI stehen Ihnen darüber hinaus als Ansprechpersonen zur Verfügung:
Dr. Ulrike Eickhoff, Tel. +49 228 885-2254
Dr. Anne Lipp, Tel. +49 228 885-2260
Dr. Johannes Fournier, Tel. +49 228 885-2418
nfdi@dfg.de
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2021/info_wissenschaft_21_37