Forschungsprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten in den Lebenswissenschaften
Termin:
15.09.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Förderziel der Maßnahme ist es, die ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte im Rahmen der aktuellen Entwicklungen in den Lebenswissenschaften zu identifizieren und wissenschaftliche Grundlagen für einen informierten und sachorientierten, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs zu legen sowie den Stand des Wissens zu erweitern. Dies soll zu einem besseren Verständnis bei verschiedenen Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft beitragen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Einordnung und Bewertung von Chancen und Risiken der technischen und methodischen Fortschritte und anderer relevanter Entwicklungen.
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie werden Forschungsprojekte gefördert, die grundsätzlich in interdisziplinären Verbünden arbeiten sollen. Einzelvorhaben können in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Die Projekte müssen einen klaren Bezug zu ethischen, rechtlichen und/oder sozialen Aspekten der Lebenswissenschaften herstellen. Sie müssen auf zukunftsorientierte Problemstellungen ausgerichtet sein, die sich aus der Forschung und/oder der Anwendung ihrer Ergebnisse ergeben.
Mögliche Themenfelder mit Bezug zu den Lebenswissenschaften sind beispielsweise folgende Bereiche:
o Prädiktive Diagnostik;
o Genomforschung/Personalisierte Medizin;
o Reproduktionsmedizinische Forschung;
o Stammzellforschung/Embryonenforschung;
o Digitalisierung/Künstliche Intelligenz;
o Organspende;
o Forschung mit Gesundheitsdaten;
o Lebensende;
o Tierexperimentelle Forschung;
o Genetische Veränderungen (bei Pflanzen, Tieren etc.)
o Biosicherheit/Dual-Use;
o Auswirkungen der Globalisierung, des Klimawandels oder des demographischen Wandels als gesellschaftliche Herausforderung;
o grundsätzliche Fragestellungen moderner ELSA-Forschung/Ansätze antizipatorischer Forschung für aufkommende bioethische Fragestellungen.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, außerschulische Kultur- und Bildungseinrichtungen, weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und -vermittlung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Bürgerwissenschaften, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung. Alle Antragsberechtigten können in Verbundvorhaben als Verbundpartner fungieren, jedoch muss ein wissenschaftlicher Verbundpartner die Koordination übernehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228/3821-1210
Ansprechpersonen sind:
Dr. Uta Baddack-Werncke
Telefon: 0228/3821-1692
E-Mail: ELSA-Foerderung@dlr.de
Dr. Dian Agustina Michel
Telefon: 030/67055-7936
E-Mail: ELSA-Foerderung@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3654.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie werden Forschungsprojekte gefördert, die grundsätzlich in interdisziplinären Verbünden arbeiten sollen. Einzelvorhaben können in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Die Projekte müssen einen klaren Bezug zu ethischen, rechtlichen und/oder sozialen Aspekten der Lebenswissenschaften herstellen. Sie müssen auf zukunftsorientierte Problemstellungen ausgerichtet sein, die sich aus der Forschung und/oder der Anwendung ihrer Ergebnisse ergeben.
Mögliche Themenfelder mit Bezug zu den Lebenswissenschaften sind beispielsweise folgende Bereiche:
o Prädiktive Diagnostik;
o Genomforschung/Personalisierte Medizin;
o Reproduktionsmedizinische Forschung;
o Stammzellforschung/Embryonenforschung;
o Digitalisierung/Künstliche Intelligenz;
o Organspende;
o Forschung mit Gesundheitsdaten;
o Lebensende;
o Tierexperimentelle Forschung;
o Genetische Veränderungen (bei Pflanzen, Tieren etc.)
o Biosicherheit/Dual-Use;
o Auswirkungen der Globalisierung, des Klimawandels oder des demographischen Wandels als gesellschaftliche Herausforderung;
o grundsätzliche Fragestellungen moderner ELSA-Forschung/Ansätze antizipatorischer Forschung für aufkommende bioethische Fragestellungen.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, außerschulische Kultur- und Bildungseinrichtungen, weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und -vermittlung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Bürgerwissenschaften, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung. Alle Antragsberechtigten können in Verbundvorhaben als Verbundpartner fungieren, jedoch muss ein wissenschaftlicher Verbundpartner die Koordination übernehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228/3821-1210
Ansprechpersonen sind:
Dr. Uta Baddack-Werncke
Telefon: 0228/3821-1692
E-Mail: ELSA-Foerderung@dlr.de
Dr. Dian Agustina Michel
Telefon: 030/67055-7936
E-Mail: ELSA-Foerderung@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3654.html
www.gesundheitsforschung-bmbf.de