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Förderung von Projekten für inter- und transdisziplinär arbeitende Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung.
Termin:
31.12.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sozial-ökologische Forschung verfolgt das übergreifende Ziel, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu verstehen und aufzuzeigen, an welcher Stelle und mit welchen Instrumenten Einfluss genommen werden kann, um die Entwicklung in eine nachhaltige Richtung zu steuern (Transformationsforschung), sowie die Gestaltung dieser Prozesse zu befördern (transformative Forschung).
Daraus ergeben sich Anforderungen und Aufgaben für die Wissenschaft, die über die konventionelle disziplinäre Forschung hinausgehen. Bei den zu bearbeitenden Problemen handelt es sich um komplexe lebensweltliche Phänomene und nicht um spezifische innerwissenschaftlich definierte Fragestellungen. Die Komplexität der Fragestellung erfordert nicht nur die Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen und die Verknüpfung ihrer Methoden bzw. die Entwicklung neuer Methoden, sondern auch die Integration außerwissenschaftlichen Wissens in den Forschungsprozess. Dies beginnt bei der Übersetzung des lebensweltlichen Problems in eine wissenschaftlich bearbeitbare Frage¬stellung und endet bei der Rückübersetzung der wissenschaftlichen Ergebnisse in eine Form, die den Bedürfnissen der Praxis angemessen ist.
Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis (Transdisziplinarität) ein-bezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, werden Nachwuchsforschungsgruppen gefördert, die den im Folgenden dargestellten grundsätzlichen Kriterien genügen.
Inhalt/Thematik:
- Das zu behandelnde Forschungsthema der jeweiligen Nachwuchsgruppe muss sich grundsätzlich mit einer gesellschaftlichen Entwicklung hin zu Nachhaltigkeit im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung befassen, ist ansonsten aber frei wählbar. Es ist ein inter- und transdisziplinärer Forschungsansatz zu wählen, der ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive miteinander verknüpft. Informationen zu Gegenstand und Zielen der Sozial-ökologischen Forschung, zum Forschungszugang sowie zur Förderstrategie werden im ,,Förderkonzept für eine gesellschaftsbezogene Nachhaltigkeitsforschung 2015 bis 2020" sowie auf der Internetseite dar¬gestellt.
- Probleme der Nachhaltigkeit haben normalerweise eine internationale Dimension. Eine Berücksichtigung der internationalen Nachhaltigkeitsforschung wird daher vorausgesetzt und eine Beteiligung an stattfindenden Diskursen und Netzwerken auf internationaler Ebene wird begrüßt. Internationale Forschungs- bzw. Studienaufenthalte sind möglich.
- Es ist zu prüfen und darzustellen, inwieweit die Berücksichtigung der Genderperspektive im Forschungsdesign wesentliche Erkenntnisse verspricht.
Qualifikation:
- Die am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich innerhalb der Förderdauer insbesondere akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren oder die Berufungsfähigkeit erlangen, und sich mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren.
- Besonders erwünscht ist die spezielle Einrichtung von Juniorprofessuren an den betreffenden Hochschulinstituten für die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, um zu gewährleisten, dass diese die Betreuung ihrer Gruppenmitglieder vollumfänglich leisten können.
- Innerhalb der Nachwuchsgruppe soll insbesondere die immer noch hohe Schwelle für eine Zusammenarbeit zwischen gesellschaftswissenschaftlichen und natur-/ingenieurwissenschaftlichen Forschungsansätzen überwunden werden. Bei der Bearbeitung einer selbst gewählten Forschungsaufgabe soll die Nachwuchsgruppe zugleich - über das Forschungsergebnis im engeren Sinn hinaus - die Kultur interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeitens pflegen und entwickeln.
Transdisziplinarität:
- Besonders erwünscht ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Partnern aus der Praxis (insbesondere Unternehmen, Verwaltung, Verbraucherorganisationen und/oder Nicht-Regierungsorganisationen) und wissenschaftlichen Einrichtungen bereits von der Problemdefinition an. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis sind in Konzipierung und Durchführung des Forschungsvorhabens einzubeziehen.
- Die Forschungsarbeiten sollen Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung einer Transformation eines gesellschaftlichen Bereichs in Richtung Nachhaltigkeit hohe Relevanz haben und konkrete Politik- und/oder Unter-nehmensempfehlungen beinhalten. Ein möglichst schneller Wissenstransfer aus den Projekten in die Anwendung ist sicherzustellen.
- Der Beitrag der Praxispartner zur Vorhabendurchführung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren (Mindestens soll eine Bereitschaftserklärung zur Mitwirkung in einem Praxisbeirat, eine Kooperationsvereinbarung, die Übernahme von Arbeitspaketen im Rahmen des Vorhabens o. Ä. vorliegen.). Gegebenenfalls können Mittel für die Aufwandsentschädigung der Praxispartner (etwa NGOs) beantragt werden.
Strukturelles:
- Die Nachwuchsgruppe ist an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einzurichten. Auch ein Forschungsverbund, in welchem mehrere Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, ist willkommen.
- Der Gruppenleiter bzw. die Gruppenleiterin (Post-Doktorand) soll eine eigenständige wissenschaftliche Nachwuchsgruppe auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung einrichten. Die Gruppenleitung kann auf bis zu zwei Post-Docs aufgeteilt werden. In dem Fall ist die konkrete Aufgabenteilung darzulegen. Die (Verbund-)Gruppenleitung kann sowohl an einer Hochschule als auch an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angesiedelt sein. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die Gruppenleiterin bzw. der Gruppenleiter, nicht die aufnehmende Institution oder ihre Vertreterin/Vertreter. Dies betrifft vor allem die Ausarbeitung eines Forschungsplans inklusive eines Konzepts für die interdisziplinäre Integration, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und der Ergebnisverwertung.
- Eine intensive Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit nachgewiesener Expertise auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung ist besonders erwünscht. Diese Kooperation soll dazu dienen, dass die Mitglieder der Nachwuchsgruppe von den besonderen Kompetenzen der verschiedenen Institutionen wie inter- und transdisziplinäre Herangehensweisen und Methoden bzw. Qualifikation und Lehre profitieren können.
- Da die formale Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an Hochschulen regelmäßig an eine Professur gebunden ist, werden prioritär Nachwuchsgruppen gefördert, die an einer Hochschule angedockt sind, welche der Gruppenleiterin bzw. dem Gruppenleiter eine Juniorprofessur (vorzugsweise mit Tenure Track) einrichtet oder ihnen zumindest die formale Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchs¬wissenschaftlern explizit gestattet.
- Nach Möglichkeit soll das Geschlechterverhältnis innerhalb der Forschungsgruppen ausgeglichen sein.
Aufbau der Nachwuchsgruppen:
Die Förderung beinhaltet ein fünfjähriges Forschungsprojekt, wobei im ersten Projektjahr die Konsolidierung der Forschungsgruppe im Vordergrund steht. Im ersten Projektjahr sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Die Mitglieder der Nachwuchsgruppe sollen identifiziert, für eine Mitarbeit gewonnen und die Nachwuchsgruppe entsprechend aufgebaut werden.
- Das Projektthema mit den entsprechenden Forschungsfragen und -design sowie das Konzept der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit und Integration soll weiterentwickelt und geschärft werden.
- Es sollen Qualifikationskonzepte für alle beteiligten Gruppenmitglieder inkl. Leitung entwickelt werden. Die Qualifikationskonzepte sind im Einklang mit den Habilitations-/Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten zu ent¬wickeln und sind bei der Erarbeitung des Arbeitsprogramms des Gesamtprojekts zu berücksichtigen.
- Die Gruppe bzw. die einzelnen Gruppenmitglieder sollen in den Universitäts-/Institutsalltag einbezogen bzw. thematische Anknüpfungspunkte identifiziert werden.
- Die Kooperation mit Praxispartnern soll organisiert und initiiert werden.
Nach Ablauf des ersten Projektjahrs wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden (Abbruchmeilenstein). Bei negativer Evaluation des Abbruchmeilensteins behält sich der Zuwendungsgeber vor, das Projekt abzubrechen (Details siehe Nummer 7 - Verfahren).
Das Forschungsprojekt soll sich normalerweise in folgende Arbeitsphasen gliedern:
- Phase 1) Gemeinsame inter- und transdisziplinäre Annäherung, Problemanalyse und Untersuchung des Forschungsgegenstands durch die Nachwuchsgruppe insgesamt, unter Einbindung der Expertise von Praxispartnern;
- Phase 2) Konzentration auf die individuelle (zumeist vorwiegend disziplinäre) Qualifikationsarbeit;
- Phase 3) Synthese und Integration der verschiedenen Ergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung der verschiedenen disziplinären und außerwissenschaftlichen Perspektiven, mit dem Ziel, zu einem konsistenten von allen mitgetragenen Gesamtergebnis mit Handlungsempfehlungen für die Praxis zu gelangen.
Erfolgskriterien und Evaluierung von SÖF-Nachwuchsgruppen
Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen er¬klären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-)Ergebnissen auf Statusseminaren und die Teilnahme an projektübergreifenden Coaching-/Fortbildungsmaßnahmen. Vorgesehen sind Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den DLR Projektträger sowie auf einer übergreifenden Ebene gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Sachverstän¬diger.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2019/02/2346_bekanntmachung.html