Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung
Termin:
01.09.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die systematische Beobachtung definierter Gruppen von Patientinnen und Patienten mittels klinischer Studien sowie die Bewertung vorhandener Studienergebnisse durch systematische Übersichtsarbeiten sind zentrale Instrumente der klinischen Forschung. Beide Instrumente unterstützen den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Patientenversorgung und damit die Einführung von innovativen Therapiekonzepten in das Gesundheitssystem. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für eine evidenzbasierte Medizin und stellen die Qualität der medizinischen Versorgung sicher.
Die Förderinitiative ist in drei Fördermodule unterteilt.
Modul 1: konfirmatorische und explorative klinische Studien
Gefördert werden:
o Wissenschaftsinitiierte, multizentrische, prospektive, randomisierte, kontrollierte klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Therapiekonzepten. Jede Studie muss eine Intervention an Patientinnen und Patienten beinhalten und eine konfirmatorische Zielsetzung aufweisen. Monozentrisch aufgebaute konfirmatorische Studien können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden;
o wissenschaftsinitiierte, explorative klinische Studien mit geringen Patientenzahlen, die der direkten Vorbereitung von multizentrischen klinischen Studien mit hohen Patientenzahlen dienen. Jede Studie muss eine Intervention an Patientinnen und Patienten beinhalten. In der Regel sollten wenigstens zwei Prüfzentren eingebunden sein.
Damit gewährleistet wird, dass die Bedürfnisse und Bedarfslagen der Patientinnen und Patienten angemessen berücksichtigt werden, sind sie oder ihre Vertretungen bei allen Projekten in geeigneter Weise zu beteiligen.
Modul 2: systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien
Gefördert werden systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards. Auch bei systematischen Übersichtsarbeiten sind Patientinnen und Patienten oder ihre Vertretungen in angemessener Weise zu beteiligen.
Modul 3: Patientenbeteiligung in der Konzeptentwicklungsphase
Gefördert werden Konzeptentwicklungsphasen, in denen Betroffenen und Nutzern eine aktive Rolle bei der Planung und Konzeption einer klinischen Studie (explorativ oder konfirmatorisch) oder einer systematischen Übersichtsarbeit zukommt. Dabei sollte als Mindeststandard eine intensive Beratung durch Betroffene und Nutzer stattfinden und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Konzeption der Studie beziehungsweise der systematischen Übersichtsarbeit einfließen. Eine darüber hinausgehende, noch intensivere Einbindung oder partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Betroffenen und Nutzern ist möglich.
Für alle Module gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen).
Für Modul 3 (Konzeptentwicklungsphasen) sind zusätzlich zu den oben genannten Antragsberechtigten Nichtregierungsorganisationen sowie weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Selbsthilfegruppen) antragsberechtigt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Telefax: 0228/3821-1257
Ansprechpersonen sind:
Explorative und konfirmatorische klinische Studien und Konzeptionsphasen für klinische Studien
Frau Dr. Eva Müller-Fries, Telefon: 0228/3821-2567, E-Mail: klinische-studien@dlr.de
Systematische Übersichtsarbeiten und Konzeptionsphasen für systematische Übersichtsarbeiten
Frau Dr. Svenja Krebs, Telefon: 0228/3821-2566, E-Mail: systematische-reviews@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3600.html
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Die Förderinitiative ist in drei Fördermodule unterteilt.
Modul 1: konfirmatorische und explorative klinische Studien
Gefördert werden:
o Wissenschaftsinitiierte, multizentrische, prospektive, randomisierte, kontrollierte klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis von Therapiekonzepten. Jede Studie muss eine Intervention an Patientinnen und Patienten beinhalten und eine konfirmatorische Zielsetzung aufweisen. Monozentrisch aufgebaute konfirmatorische Studien können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden;
o wissenschaftsinitiierte, explorative klinische Studien mit geringen Patientenzahlen, die der direkten Vorbereitung von multizentrischen klinischen Studien mit hohen Patientenzahlen dienen. Jede Studie muss eine Intervention an Patientinnen und Patienten beinhalten. In der Regel sollten wenigstens zwei Prüfzentren eingebunden sein.
Damit gewährleistet wird, dass die Bedürfnisse und Bedarfslagen der Patientinnen und Patienten angemessen berücksichtigt werden, sind sie oder ihre Vertretungen bei allen Projekten in geeigneter Weise zu beteiligen.
Modul 2: systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien
Gefördert werden systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards. Auch bei systematischen Übersichtsarbeiten sind Patientinnen und Patienten oder ihre Vertretungen in angemessener Weise zu beteiligen.
Modul 3: Patientenbeteiligung in der Konzeptentwicklungsphase
Gefördert werden Konzeptentwicklungsphasen, in denen Betroffenen und Nutzern eine aktive Rolle bei der Planung und Konzeption einer klinischen Studie (explorativ oder konfirmatorisch) oder einer systematischen Übersichtsarbeit zukommt. Dabei sollte als Mindeststandard eine intensive Beratung durch Betroffene und Nutzer stattfinden und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Konzeption der Studie beziehungsweise der systematischen Übersichtsarbeit einfließen. Eine darüber hinausgehende, noch intensivere Einbindung oder partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Betroffenen und Nutzern ist möglich.
Für alle Module gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen).
Für Modul 3 (Konzeptentwicklungsphasen) sind zusätzlich zu den oben genannten Antragsberechtigten Nichtregierungsorganisationen sowie weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Selbsthilfegruppen) antragsberechtigt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
- Bereich Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Telefax: 0228/3821-1257
Ansprechpersonen sind:
Explorative und konfirmatorische klinische Studien und Konzeptionsphasen für klinische Studien
Frau Dr. Eva Müller-Fries, Telefon: 0228/3821-2567, E-Mail: klinische-studien@dlr.de
Systematische Übersichtsarbeiten und Konzeptionsphasen für systematische Übersichtsarbeiten
Frau Dr. Svenja Krebs, Telefon: 0228/3821-2566, E-Mail: systematische-reviews@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3600.html
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de