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Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung
Termin:
01.11.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gefördert werden Vorhaben in den Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, der Soziologie, Sozialethik, den Politik- und Geschichtswissenschaften.
Durch die Förderung von Stiftungsprofessuren soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglicht werden, sich als Professorin bzw. Professor mit einem sozialpolitischen Forschungsschwerpunkt an einer deutschen Hochschule zu etablieren. Zugleich ermöglichen die Professuren den jeweiligen Hochschulen eine Profil- bzw. Strukturbildung im Bereich der Sozialpolitik- und Sozialrechtsforschung.
Bisher fördert(e) das BMAS im Rahmen des FIS insgesamt 36 Forschungsprojekte, acht wissenschaftliche Nachwuchsgruppen, acht Stiftungsprofessuren sowie im Rahmen einer Projektförderung das Deutsche Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS). Diese bilden zusammen mit dem BMAS und dem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat des BMAS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS-Beirat) das FIS-Netzwerk.
Ab dem Jahr 2024 sollen auf Basis dieser Förderbekanntmachung und im Rahmen des FIS bis zu vier Juniorprofessuren (W1 mit Tenure-Track), W2- oder W3-Professuren an deutschen Hochschulen samt zugehörigem Personals eingerichtet und über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden. Die Förderung erstreckt sich auf die Disziplinen
- Rechtswissenschaft
- Volkswirtschaftslehre
- Soziologie
- Politikwissenschaft
- Geschichtswissenschaft
- Sozialethik
Im Kontext dieser Bekanntmachung fallen hierunter im Besonderen
sozialrechtliche Fragestellungen,
soziale Dimensionen der Klima- und Umweltpolitik,
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie
sozial- und arbeitsmarktpolitische Herausforderungen der Migration und Integration insbesondere vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung in Deutschland.
Neben der inhaltlichen Ausrichtung ist ein wesentliches Kriterium die Schwerpunktbildung durch interdisziplinäre Vernetzung an den jeweiligen Hochschulen oder durch nationale und internationale Kooperation mit anderen Institutionen. Angestrebt wird eine sozialpolitische und sozialrechtliche Profilbildung unter Einbeziehung bereits vorhandener Strukturen. Die geförderten Professuren sollen einen Beitrag leisten zur Schaffung sichtbarer und nachhaltiger Strukturen im Bereich der Sozialpolitikforschung. Es wird erwartet, dass auch Genderaspekte bei allen Themenschwerpunkten und Denominationen angemessen Berücksichtigung finden.
Mit der Förderung wird angestrebt, Strukturbildung im Bereich von Forschung wie auch Lehre zu bewirken. Dies erfordert explizit die Entwicklung von Konzepten für eine innovative und möglichst interdisziplinäre Lehre in den Feldern Sozialpolitik, Sozialökonomie und Sozialrecht.
Adressaten dieser Förderbekanntmachung sind Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), die spätestens im Rahmen der konkreten Antragstellung eine verbindliche Zusage zur Anschlussfinanzierung entsprechend Nummer 4.1 der "Förderrichtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik" vom 3. Mai 2016 vorweisen können. Antragsteller und Empfänger der Fördermittel sind die Hochschulen. Diese führen auf Basis der Antragsbewilligung ein Berufungsverfahren durch und berufen die Professorin bzw. den Professor spätestens im Frühjahr 2024.
Die Auswahl der zu fördernden Stiftungsprofessuren erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erhalten alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. Auf Basis dieser Interessenbekundungen wird dann in einem zweiten Schritt eine begrenzte Anzahl von Institutionen zur konkreten Antragstellung aufgefordert.
Weitere Informationen:
https://www.fis-netzwerk.de/foerderung/laufende-bekanntmachungen/foerderbekanntmachung-stiftungsprofessuren-2022