Förderaufruf Mat2MedTech für reine Industrieverbuünde - Werkstoffplattform Biomaterialien
Termin:
31.01.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Der in der Förderrichtlinie zur Werkstoffplattform Biomaterialien lancierte erste Förderaufruf Mat2MedTech zielt auf der Anwendung von Biomaterialien für medizintechnologische Anwendungen ab, die durch Transferallianzen zwischen Material- und Medizinprodukteherstellern weiterentwickelt werden sollen.
Genereller Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die das Themenfeld Biomaterialien adressieren und eine Steigerung ihres Anwendungs- und Marktpotenzials forcieren.
Im Rahmen des ersten Förderaufrufs Mat2MedTech mit Stichtag zur Skizzeneinreichung 6. Dezember 2019 können FuE-Arbeiten zu allen relevanten Materialklassen (metallische Werkstoffe, nichtmetallisch anorganische Werkstoffe, Polymere, kohlenstoffbasierte Materialien u. a.) Berücksichtigung erfahren, die der oben genannten Definition von Biomaterialien gerecht werden. Materialien humanen oder tierischen Ursprungs und daraus abgeleiteter Materialien (z. B. dezellularisiertes Gewebe) sind nicht Gegenstand der Förderung.
Im Rahmen des ersten Förderaufrufs Mat2MedTech werden nur reine Industrieverbünde mit klarem Bezug zum Anwendungsfeld Medizintechnik gefördert, die sich mit nachfolgenden Fragestelllungen beschäftigen:
- Qualifikation von vorhandenen Materialien für den Einsatz in Medizinprodukten (Upgrade von technical grade auf medical grade ) durch Prüfung der relevanten Anforderungen. Ihr Einsatz muss auf Basis eines bereits existierenden Produkt-Designs erfolgen.
- Verbesserung des Eigenschaftsprofils von bereits in Medizinprodukten eingesetzten Materialien durch neue Formulierung, Strukturierung und Beschichtung.
- Neue Innovationspotenziale durch Mischungen/Kombinationen von bereits im Einsatz befindlichen Biomaterialien.
Die Antragstellenden müssen durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)5.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Branchen bzw. Forschungsfelder profitieren können.
Antragsberechtigt, bezogen auf den ersten Förderaufruf Mat2MedTech sind nur reine industrielle Verbundprojekte bestehend aus Material- und Medizinprodukteherstellern. Die Verbundpartner müssen zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nach den zur Projektdurchführung erforderlichen Qualitätsnormen (z. B. nach Qualitätsmanagement ISO 9001, Medizinproduktehersteller ISO 13485, GMP Herstellung) zertifiziert sein oder im Fall eines Medizinprodukteherstellers über ein Auditsystem für Lieferanten verfügen.
Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger wird empfohlen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf
Ansprechpartner sind:
Dr. Marc Awenius, Telefon: 02 11/62 14-4 73, E-Mail: awenius@vdi.de
Dr. Leonie Lindner, Telefon: 02 11/62 14-9 09, E-Mail: lindner@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2636.html
Genereller Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die das Themenfeld Biomaterialien adressieren und eine Steigerung ihres Anwendungs- und Marktpotenzials forcieren.
Im Rahmen des ersten Förderaufrufs Mat2MedTech mit Stichtag zur Skizzeneinreichung 6. Dezember 2019 können FuE-Arbeiten zu allen relevanten Materialklassen (metallische Werkstoffe, nichtmetallisch anorganische Werkstoffe, Polymere, kohlenstoffbasierte Materialien u. a.) Berücksichtigung erfahren, die der oben genannten Definition von Biomaterialien gerecht werden. Materialien humanen oder tierischen Ursprungs und daraus abgeleiteter Materialien (z. B. dezellularisiertes Gewebe) sind nicht Gegenstand der Förderung.
Im Rahmen des ersten Förderaufrufs Mat2MedTech werden nur reine Industrieverbünde mit klarem Bezug zum Anwendungsfeld Medizintechnik gefördert, die sich mit nachfolgenden Fragestelllungen beschäftigen:
- Qualifikation von vorhandenen Materialien für den Einsatz in Medizinprodukten (Upgrade von technical grade auf medical grade ) durch Prüfung der relevanten Anforderungen. Ihr Einsatz muss auf Basis eines bereits existierenden Produkt-Designs erfolgen.
- Verbesserung des Eigenschaftsprofils von bereits in Medizinprodukten eingesetzten Materialien durch neue Formulierung, Strukturierung und Beschichtung.
- Neue Innovationspotenziale durch Mischungen/Kombinationen von bereits im Einsatz befindlichen Biomaterialien.
Die Antragstellenden müssen durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)5.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden. Die Zusammenarbeit wird unterstützt, wenn ein eindeutiger Mehrwert durch die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen erreicht wird, von dem nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Branchen bzw. Forschungsfelder profitieren können.
Antragsberechtigt, bezogen auf den ersten Förderaufruf Mat2MedTech sind nur reine industrielle Verbundprojekte bestehend aus Material- und Medizinprodukteherstellern. Die Verbundpartner müssen zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nach den zur Projektdurchführung erforderlichen Qualitätsnormen (z. B. nach Qualitätsmanagement ISO 9001, Medizinproduktehersteller ISO 13485, GMP Herstellung) zertifiziert sein oder im Fall eines Medizinprodukteherstellers über ein Auditsystem für Lieferanten verfügen.
Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger wird empfohlen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf
Ansprechpartner sind:
Dr. Marc Awenius, Telefon: 02 11/62 14-4 73, E-Mail: awenius@vdi.de
Dr. Leonie Lindner, Telefon: 02 11/62 14-9 09, E-Mail: lindner@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2636.html