« Förderinformationen
Sie verwenden einen sehr veralteten Browser und können Funktionen dieser Seite nur sehr eingeschränkt nutzen. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser. http://www.browser-update.org/de/update.html
Kleine Fächer - Zusammenstark: Förderung von geistes- und sozialwissenschaftlichen Nachwuchs
Termin:
31.01.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Durch diese Förderlinie wird die Stärkung der Kleinen Fächer durch die Bildung von Netzwerken und Verbünden angeregt. Dabei soll vor allem wissenschaftlicher Nachwuchs gefördert werden. Gefördert werden Forschungsgruppen, die innovative Themen und Fragestellungen der Kleinen Fächer bearbeiten. Die Förderung gliedert sich in eine Haupt- und eine Transferphase.

In der Hauptphase fördert man Verbundvorhaben von maximal vier Jahren. Ein Verbund sind dabei drei bis sechs Einrichtungen (Universitäten, Hochschulen mit Promotionsrecht, Fachhochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) und es werden Untersuchungen durchgeführt in selbst gewählten Fragestellungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächer. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit wird begrüßt. Der Verbund sollte mit den mittleren und größeren Flächen am Hochschulstandort zusammenarbeiten, dennoch ist die Einbindung von außeruniversitären Einrichtungen und eine regionale sowie internationale Ausrichtung der Verbundpartner erwünscht. Frühzeitige Kooperationen und Vernetzungen mit anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler*innen werden vorausgesetzt. Leitung und Entwicklung der Fragestellung müssen von einem der geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächer geleistet werden und an einer Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht angesiedelt sein. Idealerweise sollte für Wissenschaftler*innen, die das Projekt aufbauen und leiten, eine Dauerstelle geschaffen werden. Im Anschluss an die Hauptphase ist es möglich, sich für eine Transferphase zu bewerben.

Es gibt zwei Einreichungsfristen bzw. eine zweistufiges Verfahren für die Hauptphase. Projektskizzen können in zwei Ausschreibungsrunden vorgelegt werden. Sie sind beim Projektträger in deutscher Sprache bis zum 31. Januar 2020 und 31. Januar 2021 elektronisch über das easyonline-Portal einzureichen. Das Antragsverfahren für die Transferphase ist einstufig angelegt. Die Anträge müssen im letzten Förderjahr der Hauptphase elektronisch über das easyonline-Portal eingereicht werden, spätestens aber bis zum 30. September 2024 oder 2025.

Projektträger:
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn

Ansprechpartnerinnen:
Alla Nevshupa, Telefon: 02 28/38 21-15 48, E-Mail: Alla.Nevshupa@dlr.de
Dr. Ursula Bach, Telefon: 02 28/38 21-11 34, E-Mail: Ursula.Bach@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2604.html