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Verständliche Aufklärung im Arztrecht
Projektleiter:
Prof. Dr. Henning Rosenau , Felicia Steffen
Finanzierung:
Land (Sachsen-Anhalt) ;
Die Rechtsprechung wie auch das BGB verlangen, dass die ärztliche Aufklärung, will sie den ärztlichen Eingriff legitimieren und qua Einwilligung rechtfertigen, den Patienten im großen und ganzen aufklären muss. Weiter muss die Aufklärung verständlich sein, ohne dass irgendwo festgelegt wäre, was das bedeutet. Das Projekt versucht, dieses Desiderat zu lösen.
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