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Psychisch Kranke im SGB II
Finanzierung:
Bund;
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen haben häufig vielfältige Schwierigkeiten am Arbeitsleben teilzuhaben. Gerade die oftmals krankheitsbedingt eingeschränkte Fähigkeit den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, reduziert bei psychisch Kranken Menschen die Chance der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und - für junge psychisch beeinträchtigte Menschen besonders problematisch - die Chance des Erreichens eines Ausbildungsabschlusses. Zudem sind hohe berufliche Anforderungen, Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck nicht selten inkompatibel mit den (psychosozialen) Ressourcen, die psychisch beeinträchtigten Menschen zur Verfügung stehen. Daher ist diese Personengruppe einerseits in besonderem Maße einem höheren Exklusionsrisiko aus dem Erwerbsleben (Negativselektion) ausgesetzt. Andererseits befördert dauerhafte Arbeitslosigkeit die (weitere) Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes. In der Folge haben v.a. psychisch beeinträchtigte Menschen oftmals große Schwierigkeiten einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass diese Gruppe im Personenkreis der Leistungsbezieher nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) überrepräsentiert ist.

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