Mitgliedschaft im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) Teil 3
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Glahn Prof. Dr. Foth
Projekthomepage:
Finanzierung:
Bund;
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) gehört zu den ersten Institutionen wissenschaftlicher Politikberatung für die deutsche Umweltpolitik. Er wurde im Jahr 1971 von der Bundesregierung eingerichtet.
Besondere Merkmale des SRU sind seine Interdisziplinarität und seine fachliche Unabhängigkeit. Er besteht aus sieben Universitätsprofessoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt.
Der SRU bestimmt selbst die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen, ist in seinen Aussagen nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden, vertritt keine wirtschaftlichen Interessen und genießt damit eine überparteiliche Autorität als Stimme des gesunden Fachverstandes und prinzipiengeleiteter wissenschaftlicher Analysen und Empfehlungen.
Besondere Merkmale des SRU sind seine Interdisziplinarität und seine fachliche Unabhängigkeit. Er besteht aus sieben Universitätsprofessoren mit besonderer Umweltexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt.
Der SRU bestimmt selbst die Themen seiner Gutachten und Stellungnahmen, ist in seinen Aussagen nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden, vertritt keine wirtschaftlichen Interessen und genießt damit eine überparteiliche Autorität als Stimme des gesunden Fachverstandes und prinzipiengeleiteter wissenschaftlicher Analysen und Empfehlungen.
Schlagworte
Toxikologie, Umweltfragen
Kontakt
Prof. Dr. Heidi Foth
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Umwelttoxikologie
Franzosenweg 1a
06112
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5574023
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