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Familienhebammen im Land Sachsen-Anhalt
Projektbearbeiter:
Gertrud M. Ayerle MSN, Dipl. PGW Katharina Sadowski
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Hintergrund: Seit Anfang 2006 verwirklicht das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales von Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Landeshebammenverband das Projekt "Familienhebammen im Land Sachsen-Anhalt", das eine modularisierte, praxisreflektierende Weiterbildung von 260 Std. umfasst. Bis Ende 2007 wurden 21 Hebammen für ihr erweitertes Tätigkeitsfeld qualifiziert; ein weiterer Kurs wurde im Februar 2008 begonnen. Die Tätigkeit der Familienhebammen beinhaltet – neben den laut Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV; Bund Deutscher Hebammen e.V. 2004) bis zur 8. Lebenswoche abrechnungsfähigen Leistungen – die gesundheits- und psychosozial orientierten Betreuungsbesuche im häuslichen Umfeld von besonders belasteten Frauen/ Familien bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Die Leistungsvergütung wird durch das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales von Sachsen-Anhalt im Umfang von maximal 10 Std. pro Woche pro Familienhebamme sichergestellt.  Ergebnisse und Diskussion: siehe pdf-Datei der Publikationen

Anmerkungen

Unterstützt durch den Landeshebammenverband Sachsen-Anhalt e.V. und das Land

Schlagworte

Familienhebammen, Frühe Hilfen, Qualifizierung, Sekundärprävention, belastete Familien
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