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DFG Rückkehrstipendium (KA 4514/1-2)
Finanzierung:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ;
Das DFG-Rückkehrstipendium dient zur temporären Finanzierung der Eigenen Stelle an einer deutschen Universität nach abgeschlossenem Forschungsaufenthalt im Ausland. Es soll damit eine erfolgreiche Wiedereingliederung der/des Wissenschaftlerin/Wissenschaftlers in das deutsche Wissenschaftssystem ermöglichen.
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