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FOWEBE - Fort- und Weiterbildungsbedarf von Lehrkräften in der Pflegeausbildung
Projektbearbeiter:
Franziska Josupeit
Finanzierung:
Land (Sachsen-Anhalt) ;
Bedingt durch den demografischen Wandel wächst die Zahl der zu pflegenden Personen in Deutsch- land derzeit stetig an. Für eine fach- und sachgerechte Versorgung besteht die Herausforderung darin, Pflegekräfte im Beruf zu halten und neue Pflegekräfte zu gewinnen. Sowohl für den langfristigen Ver- bleib im Beruf als auch für die Gewinnung neuer Auszubildenden ist die Pflegeausbildung von Bedeu- tung. Um die Pflegeausbildung zu verbessern, wurde am 17. Juli 2017 das Gesetz zur Reform der Pfle- geberufe (Pflegeberufereformgesetz) verabschiedet. Im Sinne einer Übergangsregelung sieht § 9 Nummer 3 Satz 2 vor, dass länderspezifisch bis einschließlich 31.12.2029 geregelt werden darf, "inwieweit die erforderliche Hochschulausbildung nicht oder nur für einen Teil der Lehrkräfte auf Master- oder vergleichbarem Niveau vorliegen muss." (PflBRefG § 9 Num-mer 3) Nach dieser Übergangsregelung ist ab 1. Januar 2030 eine "im Verhältnis zur Zahl der Ausbil-dungsplätze angemessene (…) Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung auf Master- oder ver- gleichbarem Niveau für die Durchführung des theoretischen Unterrichts sowie mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung für die Durchführung des praktischen Unterrichts" nachzuweisen. Um diese Mindestanforderungen ab 1.1.2030 erfüllen zu kön- nen, muss a) bekannt sein, wie viele Lehrkräfte bereits über b) welche Qualifikation verfügen. Zudem muss geprüft werden, ob c) ein Fort- und Weiterbildungsbedarf und d) eine Fort- und Weiterbildungs- motivation für berufserfahrene Lehrkräfte besteht, die derzeit nicht über die notwendige Qualifizie- rung verfügen. Entscheidend hierbei ist zudem e) die Altersstruktur der Lehrkräfte und hieran geknüpft die Frage, wer altersbedingt von den derzeitigen Lehrkräften zum 1.1.2030 noch im Schuldienst sein wird. Ziel des FOWEBE-Projekts ist es, die Anzahl, die Qualifikationen, einen möglichen Fort- und Weiterbildungsbedarf, eine Fort- und Weiterbildungsmotivation sowie die Altersstruktur aller Lehrkräfte, die im Land Sachsen-Anhalt in der Pflegeausbildung tätig sind, zu erfassen.
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