Religiöse Vergehen und das römische Recht
Projektleiter:
Finanzierung:
Für den Zeitraum der späten römischen Republik wird untersucht, was in Recht und Gesellschaft als religiöses Vergehen galt. Dabei ist davon auszugehen, dass kein gesetzlich fixiertes Sakralrecht bestand, so dass Senat und Priesterschaften solche Vergehen gegebenenfalls durch Sühnemaßnahmen wiedergutzumachen suchten.
Kontakt
Prof. i. R. Martin Dreher
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Fakultät für Humanwissenschaften
Institut II: Gesellschaftswissenschaften
Zschokkestr. 32
39104
Magdeburg
Tel.:+49 391 6716689
weitere Projekte
Die Daten werden geladen ...