Wissenschaftliche Vorprojekten zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik
Termin:
15.12.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden innovative Vorhaben, die Forschungsfragen im Bereich der Quantentechnologien zweiter Generation oder der Photonik bearbeiten. Hierfür ist die Förderung von Einzelvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorgesehen. Zudem können Verbünde mit zwei Projektpartnern aus Hochschulen oder Forschungs¬einrichtungen gefördert werden, sofern hierfür die Notwendigkeit und die Kompetenzverteilung der beiden Partner hinreichend dargelegt ist. Denkbare Themenfelder sind unter anderem:
- Neuartige Methoden zur Herstellung oder Manipulation von Qubits
- Erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Wirkprinzips für die Nutzung als Sensor
- Demonstration neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing
- Neue Methoden zur deterministischen Erzeugung von Verschränkung
- Neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften
- Innovative Konzepte aus der Optogenetik
- Neue optische Verfahren der Bildgebung
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft zu verstehen. Charakteristisch für jedes Vorhaben ist, dass die der Technologie zu Grunde liegenden naturwissenschaftlichen Phänomene bereits erforscht sind und im Rahmen des Projekts erstmals die konkrete Nutzung im Labor demonstriert wird. Ziel soll es zudem sein, dass die Ergebnisse aus dem Vorhaben als Basis für anschließende, weitergehende Verbundforschung unter Einbezug von Unternehmen oder Entwicklungsarbeiten von Start-ups dienen. Der tatsächliche Nutzwert, insbesondere im Vergleich zu bestehenden Technologien, ist differenziert darzulegen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungs¬empfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Übt eine antragsberechtigte Einrichtung darüber hinaus auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen, um die Verwendung der im Rahmen dieser Richtlinie gewährten Zuwendung für den nicht-wirtschaftlichen Bereich nachweisen zu können.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine telefonische Registrierung durch den Projektverantwortlichen bei dem beauftragten Projektträger notwendig. Anschließend sind beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen.
Die Vorlagefrist endet am 15. Dezember 2027. Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Juni und der 15. Dezember eines Jahres.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/07/2022-07-21-Bekanntmachung-Quantentechnologien.html
- Neuartige Methoden zur Herstellung oder Manipulation von Qubits
- Erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Wirkprinzips für die Nutzung als Sensor
- Demonstration neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing
- Neue Methoden zur deterministischen Erzeugung von Verschränkung
- Neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften
- Innovative Konzepte aus der Optogenetik
- Neue optische Verfahren der Bildgebung
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft zu verstehen. Charakteristisch für jedes Vorhaben ist, dass die der Technologie zu Grunde liegenden naturwissenschaftlichen Phänomene bereits erforscht sind und im Rahmen des Projekts erstmals die konkrete Nutzung im Labor demonstriert wird. Ziel soll es zudem sein, dass die Ergebnisse aus dem Vorhaben als Basis für anschließende, weitergehende Verbundforschung unter Einbezug von Unternehmen oder Entwicklungsarbeiten von Start-ups dienen. Der tatsächliche Nutzwert, insbesondere im Vergleich zu bestehenden Technologien, ist differenziert darzulegen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungs¬empfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Übt eine antragsberechtigte Einrichtung darüber hinaus auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen, um die Verwendung der im Rahmen dieser Richtlinie gewährten Zuwendung für den nicht-wirtschaftlichen Bereich nachweisen zu können.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine telefonische Registrierung durch den Projektverantwortlichen bei dem beauftragten Projektträger notwendig. Anschließend sind beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen.
Die Vorlagefrist endet am 15. Dezember 2027. Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Juni und der 15. Dezember eines Jahres.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/07/2022-07-21-Bekanntmachung-Quantentechnologien.html