Wertschöpfung aus Abfällen und Nachhaltige Verpackungen
Termin:
01.07.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel der Fördermaßnahme sind gemeinsam entwickelte technische Innovationen bzw. Adaptionen, die idealerweise in der Entwicklung von Materialien, Produkten, Prozessen, Verfahren oder Dienstleistungen münden, die in dem in Nummer 2 genannten Förderschwerpunkt liegen. Dazu sollen neue Erkenntnisse aus der Forschung in marktreife Prototypen übersetzt werden bzw. bestehende Technologien so an die Gegebenheiten im jeweiligen Partnerland adaptiert werden, dass sie dort vermarktbar sind. Erwartet wird ein entsprechender Schutz dieser Entwicklungen durch zum Beispiel Patente oder eine Veröffentlichung der Ergebnisse in einschlägigen Fachzeitschriften.
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme FuE-Projekte als Verbundvorhaben, in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien eines oder ¬mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen in den Bereichen Wertschöpfung aus Abfällen oder Nachhaltige Verpackungen bearbeiten:
- Recycling von Elektroschrott, Haushaltsabfällen, Industrieabfällen und Bauabfällen
- Sekundärrohstoffe aus Abfällen
- Urban Mining und Landfill Mining
- Nachhaltige und ,,grüne" Verpackungsmaterialien; Design for Recycle; Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft im Verpackungsbereich, um den Lebenskreislauf zu verlängern und die Nutzungsdauer zu erhöhen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die FuE-Beiträge liefern. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die FuE-Beiträge liefern), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/02/2022-02-17-Bekanntmachung-Indien.html
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme FuE-Projekte als Verbundvorhaben, in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien eines oder ¬mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen in den Bereichen Wertschöpfung aus Abfällen oder Nachhaltige Verpackungen bearbeiten:
- Recycling von Elektroschrott, Haushaltsabfällen, Industrieabfällen und Bauabfällen
- Sekundärrohstoffe aus Abfällen
- Urban Mining und Landfill Mining
- Nachhaltige und ,,grüne" Verpackungsmaterialien; Design for Recycle; Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft im Verpackungsbereich, um den Lebenskreislauf zu verlängern und die Nutzungsdauer zu erhöhen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die FuE-Beiträge liefern. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die FuE-Beiträge liefern), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/02/2022-02-17-Bekanntmachung-Indien.html