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Versorgungsforschung
Termin:
01.07.2022
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Nachwuchsakademie soll interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus für die Versorgungsforschung relevanten Disziplinen (wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie, Gesundheitswissenschaft, Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaft, Ökonomie oder Rehabilitations- und Therapiewissenschaft oder Ähnliches) in einem frühen Stadium ihrer Karriere fördern. Die Akademie soll die Gelegenheit bieten, eine eigene Projektidee zu entwickeln, Fallstricke und Unzulänglichkeiten in Forschungsanträgen und im Design von Projekten zu erkennen und sich zu vernetzen. Gleichzeitig sollen individuelle Karriereverläufe nach der Promotion gefördert sowie damit letztlich auch die Standorte gestärkt werden.
In der geplanten Nachwuchsakademie sollen Forschungsideen aus dem breiten Feld der grundlagenorientierten und anwendungsorientierten Versorgungsforschung gefördert werden, um somit auch der Multidisziplinarität und Multiprofessionalität des Faches Rechnung zu tragen. Eine Begrenzung auf bestimmte inhaltliche oder methodische Schwerpunkte erfolgt deshalb nicht. Vielmehr sollen sich die Forschungsideen entweder auf ein besonderes Problemfeld der gesundheitlichen Versorgung unserer Bevölkerung beziehungsweise von bestimmten Populationen sowie deren Rahmenbedingungen oder eine für die Versorgungsforschung methodisch oder theoretisch relevante Fragestellung beziehen.
Die Nachwuchsakademie richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Hochschulabschluss in Fächern mit Bezug zur Versorgungsforschung, wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie, Gesundheitswissenschaft, Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaft, Ökonomie oder Rehabilitations- und Therapiewissenschaft oder Ähnliches
- Promotion maximal fünf Jahre zurückliegend (Erziehungs- und Betreuungszeiten werden berücksichtigt) beziehungsweise kurz vor Promotionsabschluss stehend. Falls Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihre Promotion noch nicht abgeschlossen haben, sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie Ihre Dissertation nachweislich bis zum 31. Mai 2022 eingereicht haben und eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten Ihres Promotionsvorhabens durch die Person vorlegen, die Ihre Promotion betreut hat.
- Habilitation noch nicht abgeschlossen
- Einbindung in eine Arbeitsgruppe, durch die Strukturen und Unterstützung am Standort vorhanden sind, um das beantragte Projekt durchzuführen
- Vorliegen von mindestens einer Erst- oder Seniorautorenschaft bei einer Publikation mit Bezug zur Versorgungsforschung in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit Peer Review
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2022/info_wissenschaft_22_15