Veränderungsprozesse in Bildungseinrichtungen und hierauf bezogene Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung
Termin:
31.07.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel der Förderung ist es, die Qualität von Bildungseinrichtungen insbesondere vor dem Hintergrund vielfältiger gesellschaftlicher, organisationaler und personeller Herausforderungen nachhaltig zu erhöhen und Bildungseinrichtungen durch Rückgriff auf das notwendige Prozess- und Organisationswissen zu befähigen, mit den genannten ¬Herausforderungen umzugehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen in dieser Förderrichtlinie Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung in Bildungseinrichtungen unter den Bedingungen des gesellschaftlichen Wandels und aktueller bildungsbezogener ¬Herausforderungen in den Blick genommen werden. Dazu soll Forschung gefördert werden, die aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Rahmenbedingungen in ihrer Wirkung auf Bildungseinrichtungen betrachtet und gleichzeitig deren vielfältige Strukturen und Dynamiken einbezieht. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, welche organi¬satorischen Maßnahmen, Strategien, Strukturen, Prozesse oder auch Verhaltensweisen die Qualität von Bildungseinrichtungen steigern und unter welchen einrichtungsspezifischen Rahmenbedingungen diese erfolgreich angewendet werden können. Im schulischen und frühpädagogischen Bereich lassen sich zum Beispiel immer stärker ausdifferenzierte Organisationsformen beobachten, die jedoch auch neue Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich bringen. So sind etwa Ganztagsschulen häufig in zahlreiche Kooperationen mit außerschulischen Partnern wie Kindertagesstätten, (Sport-)Vereinen, Anbietern kultureller Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe sowie in regionale Bildungslandschaften eingebunden. Solche Kooperationen setzen einen erhöhten Koordinierungs- und Ressourcenbedarf sowie die Beachtung von Rechts- und Organisationsbelangen voraus.
Vor diesem Hintergrund fördert das BMBF Forschung, die einen Beitrag leistet, nachhaltig wirksame Gestaltungskonzepte für Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Bildungseinrichtungen zu entwickeln, die für die Umsetzung in der Fläche geeignet sind. Die Förderrichtlinie knüpft an bisherige und laufende Forschung an und richtet den Fokus auf aktuelle und zukünftige Entwicklungstrends und daraus resultierende Forschungs- und Innovationsbedarfe. Bestehende Forschungslücken sollen geschlossen werden. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die einen Beitrag dazu leisten, die Qualität in Bildungseinrichtungen über die Gestaltung und Etablierung von Veränderungsprozessen und Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung nachhaltig zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderrichtlinie soll auf Schule und Unterricht liegen. Dabei können Schnittstellen zwischen schulischem und außerschulischem Bildungsbereich oder Übergänge zwischen Bildungsetappen berücksichtigt werden, wie etwa bei Kooperationen zwischen frühkindlicher Bildung und Schule oder zwischen Schule und Ausbildung sowie zwischen Schule und außerschulischen Nachmittagsangeboten.
Weiterhin soll der potenziellen Übertragbarkeit von Maßnahmen eine wichtige Rolle zukommen: Sofern aus einem bestimmten Bildungsbereich bereits Forschungsergebnisse und umfassende Praxiserfahrungen hinsichtlich der Implementation von Qualitätsentwicklungsprozessen vorliegen, soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen diese auch auf insbesondere schulische Bildungsbereiche übertragbar sind. Vor diesem Hintergrund ist auch zu überprüfen, wie im Zuge der zunehmenden Eigenverantwortlichkeit von (schulischen) Bildungseinrichtungen geeignete Konzepte für diese Einrichtungen entwickelt und wie erfolgreiche Veränderungsprozesse gegebenenfalls adaptiert und in die Breite getragen werden können.
Mit dieser Förderrichtlinie soll Forschung zur Generierung weiterer empirischer Grundlagen zum Verständnis von Veränderungsprozessen und zu Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung gefördert werden. Um den Anwendungsbezug der generierten Ergebnisse zu befördern, sollten Akteurinnen und Akteure, die für den Transfer von Erkenntnissen im Bildungsbereich eine wichtige Rolle einnehmen (Träger, Aufsichtsbehörden, Landesinstitute und Qualitätseinrichtungen der Länder, Verbände etc.), in die Forschung einbezogen werden - auch als Partner in Forschungsverbünden.
Gefördert werden soll Forschung zu den folgenden Themenclustern:
A) Entwicklungs- und Lernprozesse in Bildungseinrichtungen
B) Managementansätze in Veränderungs- und Qualitätsentwicklungsprozessen
C) Übertragbarkeit erfolgreicher Modelle von Veränderungs- und Qualitätsentwicklungsprozessen
D) Gemeinsame Veränderungs- und Qualitätsentwicklungsprozesse
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung (zum Beispiel auch Landesinstitute, Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU).
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpersonen sind:
Frau Dr. Cornelia Vollath (Cornelia.Vollath@dlr.de; Telefon: +49 228/3821 1860)
Herr Dr. Tobias Rausch (Tobias.Rausch@dlr.de; Telefon: +49 228/3821 1648)
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-04-Bekanntmachung-empirischeBildung.html;jsessionid=806F6E163FDFBFBE6DC7D44DD0013433.live092
Vor diesem Hintergrund fördert das BMBF Forschung, die einen Beitrag leistet, nachhaltig wirksame Gestaltungskonzepte für Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Bildungseinrichtungen zu entwickeln, die für die Umsetzung in der Fläche geeignet sind. Die Förderrichtlinie knüpft an bisherige und laufende Forschung an und richtet den Fokus auf aktuelle und zukünftige Entwicklungstrends und daraus resultierende Forschungs- und Innovationsbedarfe. Bestehende Forschungslücken sollen geschlossen werden. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die einen Beitrag dazu leisten, die Qualität in Bildungseinrichtungen über die Gestaltung und Etablierung von Veränderungsprozessen und Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung nachhaltig zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderrichtlinie soll auf Schule und Unterricht liegen. Dabei können Schnittstellen zwischen schulischem und außerschulischem Bildungsbereich oder Übergänge zwischen Bildungsetappen berücksichtigt werden, wie etwa bei Kooperationen zwischen frühkindlicher Bildung und Schule oder zwischen Schule und Ausbildung sowie zwischen Schule und außerschulischen Nachmittagsangeboten.
Weiterhin soll der potenziellen Übertragbarkeit von Maßnahmen eine wichtige Rolle zukommen: Sofern aus einem bestimmten Bildungsbereich bereits Forschungsergebnisse und umfassende Praxiserfahrungen hinsichtlich der Implementation von Qualitätsentwicklungsprozessen vorliegen, soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen diese auch auf insbesondere schulische Bildungsbereiche übertragbar sind. Vor diesem Hintergrund ist auch zu überprüfen, wie im Zuge der zunehmenden Eigenverantwortlichkeit von (schulischen) Bildungseinrichtungen geeignete Konzepte für diese Einrichtungen entwickelt und wie erfolgreiche Veränderungsprozesse gegebenenfalls adaptiert und in die Breite getragen werden können.
Mit dieser Förderrichtlinie soll Forschung zur Generierung weiterer empirischer Grundlagen zum Verständnis von Veränderungsprozessen und zu Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung gefördert werden. Um den Anwendungsbezug der generierten Ergebnisse zu befördern, sollten Akteurinnen und Akteure, die für den Transfer von Erkenntnissen im Bildungsbereich eine wichtige Rolle einnehmen (Träger, Aufsichtsbehörden, Landesinstitute und Qualitätseinrichtungen der Länder, Verbände etc.), in die Forschung einbezogen werden - auch als Partner in Forschungsverbünden.
Gefördert werden soll Forschung zu den folgenden Themenclustern:
A) Entwicklungs- und Lernprozesse in Bildungseinrichtungen
B) Managementansätze in Veränderungs- und Qualitätsentwicklungsprozessen
C) Übertragbarkeit erfolgreicher Modelle von Veränderungs- und Qualitätsentwicklungsprozessen
D) Gemeinsame Veränderungs- und Qualitätsentwicklungsprozesse
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung (zum Beispiel auch Landesinstitute, Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU).
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpersonen sind:
Frau Dr. Cornelia Vollath (Cornelia.Vollath@dlr.de; Telefon: +49 228/3821 1860)
Herr Dr. Tobias Rausch (Tobias.Rausch@dlr.de; Telefon: +49 228/3821 1648)
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-04-Bekanntmachung-empirischeBildung.html;jsessionid=806F6E163FDFBFBE6DC7D44DD0013433.live092