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EXIST-Gründerstipendium
Termin:
31.07.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Mit dem EXIST-Gründerstipendium sollen Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden.

Gegenstand der Förderung sind die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Unternehmensgründung, soweit diese nicht der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dient, wie insbesondere derjenigen von Ärzten, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Apothekern, Bau- und Planungsingenieuren, Künstlern, Unternehmensberatern usw.

Gefördert werden anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung ist nicht förderfähig. Darunter fallen Existenzgründungen durch Hochschulabsolventen, wissenschaftliche und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern deren Hochschulabschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Dabei ist die Beteiligung eines Gründungsmitglieds, dessen Abschluss mehr als fünf Jahre zurückliegt oder das über eine qualifizierte Berufsausbildung verfügt, möglich. Studierende können sich an Gründungsvorhaben beteiligen, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben. Gründerteams, deren Mitglieder zum Beginn des Vorhabens mehrheitlich Studierende sind, werden nur in Ausnahmefällen gefördert und unterliegen einer Einzelfallprüfung.

Die Gründungsidee muss als Hauptgeschäftsgrundlage mehrere der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:
o technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung/Entwicklung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden soll;
o neuartige innovative Dienstleistungen, die einen hohen Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen;
o leitet einen technischen oder organisatorischen Wandel ein und grenzt sich klar vom aktuellen Stand der Technik und am Markt verfügbaren wettbewerblichen Lösungen ab;
o adressiert ein klar definiertes Kundenproblem;
o besitzt ein skalierbares Geschäftsmodell. Die angestrebte Gründungsidee muss nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWi den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.

Der Projektträger gibt auf Anfrage weitere Informationen und ist bei der AntragsteIlung behilflich (E-Mail: ptj-existgruenderstipendium@fz-juelich.de).

Weitere Informationen:
https://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/inhalt.html