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T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen
Aktualität:
bis 01.09.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ein wirkungsvoller Transfer von Ideen, Wissen und Technologien zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ist ein wesentlicher Treiber eines innovationsbasierten, regionalen Strukturwandels. Denn die Grundlage für Innovationen und damit Wertschöpfungspotenziale liegt oft in neuen Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Forschung.

Hochschulen - Universitäten wie Fachhochschulen - und Forschungseinrichtungen sind vor diesem Hintergrund von herausragender Bedeutung für die regionale Entwicklung. Ihre Leistungsfähigkeit in Forschung und Entwicklung (FuE) ist ein Standortfaktor, der für etablierte Unternehmen ebenso wie für Start-ups zunehmend an Bedeutung gewinnt. Gerade in strukturschwachen Regionen gehen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen maßgebliche Impulse für den Erfolg der regionalen Wirtschaft, den Transfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie den Auf- und Ausbau von Netzwerken und Clustern aus.

Auf Grundlage eines thematisch fokussierten, gesamthaften Transferkonzepts wird die Entwicklung und Umsetzung von ,,Transferräumen" gefördert. Mit dem Transferkonzept entwerfen die Förderinteressenten die thematische und konzeptionelle Vision für den Transferraum sowie die strategischen, strukturell-inhaltlichen und organisatorischen Entwicklungslinien, die umgesetzt werden sollen. Im Transferkonzept sollen Transferpotenziale dargestellt, Wege und Ideen für innovative Transferformate vorgedacht und Transferaktivitäten systematisch zusammengeführt werden. Im Laufe der Förderung wird das Transferkonzept von den Partnern des Transferraums kontinuierlich fortgeschrieben, regelmäßig reflektiert, falls erforderlich angepasst und durch konkrete Projekte getestet und umgesetzt. Eine Förderung für Projekte kann erstmalig beantragt werden, nachdem das initiale Transferkonzept in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt wurde (siehe Nummer 7 zum Verfahren).

Strukturell besteht der Transferraum aus einem Bereich des Managements und der konzeptionellen Entwicklung (im Folgenden ,,Lenkungsbereich") sowie aus einem Bereich der Durchführung von Transferaktivitäten in unterschiedlichen Formaten (im Folgenden ,,Werkstattbereich").

Lenkungsbereich
Der Transferraum erfordert den Aufbau eines leistungsfähigen Lenkungsbereichs, d. h. von Strukturen, Prozessen und Kompetenzen für ein professionelles Management. Diese Aufgaben übernehmen zunächst die initialen Partner des Transferraums. Der Lenkungsbereich ist für die inhaltliche Ausrichtung des Transferraums sowie die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von passenden Transferformaten verantwortlich.

Werkstattbereich
Abgleitet aus dem Transferkonzept des Transferraums soll im Werkstattbereich ein Portfolio an Transferformaten umgesetzt werden. In allen Transferformaten soll ein intensiver Austausch zwischen Wissenschaft und Anwendungspartnern gelebt werden, der die gemeinsame Anwendung von Wissen und die Entwicklung innovativer Lösungen befördert. In ihrer Kombination sollen die Transferformate geeignet sein, die regionalen Anwendungspartner im ¬Themenfeld des Transferraums bei einer zukunftsfähigen Ausrichtung ihrer Innovationstätigkeit zu unterstützen. Dies kann abhängig von den regionalen und thematischen Voraussetzungen ganz unterschiedliche Formate des Transfers erfordern.
Die Förderung der Transferräume soll wissenschaftlich begleitet werden. Es werden ein oder mehrere wissenschaftliche Begleitvorhaben als Zuwendung gefördert, die das Thema ,,Transfer" wissenschaftlich und mit empirischen Ansätzen, die über die Maßnahme ,,T!Raum" hinausgehen, beleuchten.

Durch die Begleitforschung soll die Wissensbasis zu grundlegenden Fragen des Wissens-, Ideen- und Technologietransfers sowie zu innovativen Förderansätzen (experimentelle Designs, flexible Förderansätze u. a.) in strukturschwachen Regionen erweitert werden. Die Analysen und Aufbereitungen aus der Begleitforschung sollen nicht nur die geförderten Transferräume umfassen, sondern auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Kontexten -einschließen. Es sollen jeweils aktuell relevante und innovative Fragestellungen bearbeitet und dadurch auch förderpolitische Diskussionen bereichert werden. Neben einem zentralen Begleitforschungsprojekt können daher eigenständige Vorhaben mit innovativen wissenschaftlichen Fragestellungen zu einzelnen Aspekten des Transfers gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände).

Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich GTI - GTI 7
Zimmerstraße 26 - 27, 10969 Berlin
Ansprechpartnerin:
Dr. Anja Gorka, Beratungstelefon: 030/20199 - 3673, E-Mail: ptj-transferraum@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3606.html