Regionale Innovationsgruppen für eine klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft (REGULUS)
Termin:
31.03.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weite Teile der Wälder in Deutschland sind laut Waldbericht der Bundesregierung 2021 massiv geschädigt. Stürme, extreme Dürre, hohe Temperaturen und Schädlingsbefall haben den Wäldern in Deutschland in den vergangenen Jahren immens zugesetzt. Die Folgen sind ökologische wie ökonomische Waldschäden von kaum absehbarem ¬Ausmaß. Es ist deshalb dringend notwendig, den negativen Trend seit Beginn der Waldzustandserhebungen 1984 umzukehren. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der großen Bedeutung von Wäldern für den Klimaschutz, für die Forstwirtschaft und als Erholungsraum für den Menschen. Es werden dringend evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für die künftige, klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft benötigt, zu Fragestellungen, wie sich bisherige Strategien des Waldbaus, der Waldbewirtschaftung und der Holzverwendung auf den Klimawandel, den Klimaschutz, den Schutz der Biodiversität, die Nutzung des Waldes und auf die Umwelt auswirken und in welchem Umfang der Umgang mit natürlichen Störungen in die waldbauliche Planung integriert werden kann.
Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF drei Ziele:
a) die Stärkung der disziplinenübergreifenden Zusammenarbeit und Vernetzung von wissenschaftlichen, wirtschaft¬lichen und weiteren Akteuren innerhalb regionaler Wald- und Holzforschungs-Cluster in Deutschland (vgl. den Bericht der AG WUHF),
b) die fachliche und überfachliche Qualifizierung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte als Teil eines langfristig angelegten ,,Capacity Buildings" im Zuge der anstehenden Transformationsprozesse in der Wald- und Holzwirtschaft und
c) die Entwicklung konkreter Lösungskonzepte und Handlungsansätze für die Waldbewirtschaftung und die Holzwirtschaft im Spannungsfeld von Klimawandel, wirtschaftlichen Interessen, Naturschutz sowie weiteren gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald.
Zuwendungszweck ist die Förderung von anwendungsorientiert arbeitenden Innovationsgruppen, die durch eine deutliche Beteiligung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte gekennzeichnet sind. Die Forschungsverbünde sollen alle relevanten Akteure, die für die spätere Umsetzung der Vorhabenergebnisse erforderlich sind, einbinden.
Gegenstand der Förderrichtlinie ist die Förderung von Innovationsgruppen auf dem Gebiet der nachhaltigen, bio-diversitätsfördernden und klimaschützenden Wald- und Holzwirtschaft mit dem Ziel, durch wissenschaftliche Nachwuchsförderung einen Impuls zur besseren Vernetzung von Einrichtungen der Wald- und Holzforschung untereinander sowie zur gezielten Vernetzung mit Einrichtungen anderer Disziplinen/Branchen zu geben. Darüber hinaus soll der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis durch neue Partnerschaften im Wald-Holzbereich befördert und durch Innovationskonzepte unterstützt werden.
Eine Innovationsgruppe im Sinne dieser Förderrichtlinie versteht sich als Zusammenarbeit von Mitarbeitenden verschiedener Institutionen, die gemeinsam ein Forschungsthema bearbeiten und dabei insbesondere die Bedingungen für die Umsetzbarkeit und die potenzielle Wirkung ihrer Forschungsarbeiten und -produkte untersuchen. Eine weitere Kerneigenschaft einer Innovationsgruppe ist die Möglichkeit zur fachlichen Weiterqualifizierung: Durch selbst zu ¬suchende geeignete Qualifizierungsmaßnahmen erwerben sich die Mitglieder der Gruppe Wissen zu Innovations¬prozessen und deren Management (Innovationskompetenz).
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen und Vereine).
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung
ProjektträgerJülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Nachhaltigkeit, Ressourcenmanagement und Transfer (UMW 2)
Postfach 61 02 47
10923 Berlin
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-06-Bekanntmachung-REGULUS.html
Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF drei Ziele:
a) die Stärkung der disziplinenübergreifenden Zusammenarbeit und Vernetzung von wissenschaftlichen, wirtschaft¬lichen und weiteren Akteuren innerhalb regionaler Wald- und Holzforschungs-Cluster in Deutschland (vgl. den Bericht der AG WUHF),
b) die fachliche und überfachliche Qualifizierung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte als Teil eines langfristig angelegten ,,Capacity Buildings" im Zuge der anstehenden Transformationsprozesse in der Wald- und Holzwirtschaft und
c) die Entwicklung konkreter Lösungskonzepte und Handlungsansätze für die Waldbewirtschaftung und die Holzwirtschaft im Spannungsfeld von Klimawandel, wirtschaftlichen Interessen, Naturschutz sowie weiteren gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald.
Zuwendungszweck ist die Förderung von anwendungsorientiert arbeitenden Innovationsgruppen, die durch eine deutliche Beteiligung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte gekennzeichnet sind. Die Forschungsverbünde sollen alle relevanten Akteure, die für die spätere Umsetzung der Vorhabenergebnisse erforderlich sind, einbinden.
Gegenstand der Förderrichtlinie ist die Förderung von Innovationsgruppen auf dem Gebiet der nachhaltigen, bio-diversitätsfördernden und klimaschützenden Wald- und Holzwirtschaft mit dem Ziel, durch wissenschaftliche Nachwuchsförderung einen Impuls zur besseren Vernetzung von Einrichtungen der Wald- und Holzforschung untereinander sowie zur gezielten Vernetzung mit Einrichtungen anderer Disziplinen/Branchen zu geben. Darüber hinaus soll der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis durch neue Partnerschaften im Wald-Holzbereich befördert und durch Innovationskonzepte unterstützt werden.
Eine Innovationsgruppe im Sinne dieser Förderrichtlinie versteht sich als Zusammenarbeit von Mitarbeitenden verschiedener Institutionen, die gemeinsam ein Forschungsthema bearbeiten und dabei insbesondere die Bedingungen für die Umsetzbarkeit und die potenzielle Wirkung ihrer Forschungsarbeiten und -produkte untersuchen. Eine weitere Kerneigenschaft einer Innovationsgruppe ist die Möglichkeit zur fachlichen Weiterqualifizierung: Durch selbst zu ¬suchende geeignete Qualifizierungsmaßnahmen erwerben sich die Mitglieder der Gruppe Wissen zu Innovations¬prozessen und deren Management (Innovationskompetenz).
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen und Vereine).
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung
ProjektträgerJülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Nachhaltigkeit, Ressourcenmanagement und Transfer (UMW 2)
Postfach 61 02 47
10923 Berlin
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-06-Bekanntmachung-REGULUS.html