Aufbau von KI-Zentren
Termin:
31.03.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF wird im Rahmen der Bekanntmachung KI-Servicezentren als Einzel- oder Verbundprojekte aus der Wissenschaft oder als Verbundprojekte im Zusammenschluss von Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft fördern, die den Anwendungskontext neuer und innovativer Methoden erforschen, Know-how transferieren und mit einem starken Servicekonzept Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der Umsetzung von KI-Projekten unterstützen.
Das strategische Ziel der Richtlinie ist es, KI zugänglich zu machen, die Anwendungsbreite zu erhöhen und den Innovationsstandort sowie die technologische Souveränität zu sichern. Dazu sollen KI-Servicezentren eingerichtet werden, um die Forschung im Bereich KI in Deutschland in Wirtschaft und Wissenschaft unter Nutzung von herausragender Recheninfrastruktur weiter voranzubringen. Die KI-Servicezentren betreiben Spitzenforschung im Bereich der KI unter Verwendung von überdurchschnittlich leistungsstarker IT-Infrastruktur, leisten durch niederschwellige und agile Angebote den Transfer von KI in die Praxis (insbesondere durch eine zugängliche Recheninfrastruktur mit KI-Expertise) und stärken die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zum Vorteil beider Seiten. Um die KI-Servicezentren sollen Innovationsökosysteme entstehen, in denen Lösungen gemeinsam mit fachlicher Unterstützung entwickelt werden können. Die KI-Servicezentren sollen weiterhin Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere KMU, dazu befähigen, KI-Anwendungen nicht nur zu nutzen, sondern auch zu verstehen, weiterzuentwickeln und in ihre Prozesse einzubeziehen. Durch den engen Austausch fließen die Bedarfe der KI-Anwenderinnen und Anwender in die Forschung ein. Dazu soll auch qualifiziertes Personal für das deutsche Innovationssystem gewonnen und weiter gefördert werden (unter anderem durch Schaffung neuer Karrierewege im Bereich anwendungsnaher KI-Forschung).
Zuwendungszweck ist die Einrichtung von KI-Servicezentren. Diese werden insbesondere ausgestattet mit Hardware (Rechen- und Speicherressourcen sowie einer Finanzierung des Betriebs), Software und Personal. Diese arbeiten in zwei sich ergänzenden Bereichen:
a. Sie betreiben eigene Forschung mit Hilfe einer leistungsstarken KI-Infrastruktur. Somit kann das KI-Servicezentrum neuste und anspruchsvolle Methoden in die Leistungen aufnehmen und bietet herausragenden KI-Expertinnen und KI-Experten attraktive Karrierewege. Sie verfügen bereits über weltweit führende KI-Expertise und sind mit herausragender KI-Expertise in Deutschland vernetzt. Dieser Vernetzungsgedanke wird im Vorhaben weiterverfolgt, sodass die Servicezentren sich während ihrer Laufzeit in die KI-Forschungslandschaft bestmöglich eingliedern.
b. Sie bieten einen Leistungskatalog auf Basis der bereitgestellten Rechenleistung und KI-Forschung offen an, beispielsweise einen einfachen Zugang zu Rechenleistung, Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Datenwissenschaften/Software-intensive Systeme (PT-DWS/SIS)
Rosa-Luxemburg-Straße 210178 Berlin
Telefon: 030/67055-9690
E-Mail: datentechnologie@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-01-Bekanntmachung-KI.html
Das strategische Ziel der Richtlinie ist es, KI zugänglich zu machen, die Anwendungsbreite zu erhöhen und den Innovationsstandort sowie die technologische Souveränität zu sichern. Dazu sollen KI-Servicezentren eingerichtet werden, um die Forschung im Bereich KI in Deutschland in Wirtschaft und Wissenschaft unter Nutzung von herausragender Recheninfrastruktur weiter voranzubringen. Die KI-Servicezentren betreiben Spitzenforschung im Bereich der KI unter Verwendung von überdurchschnittlich leistungsstarker IT-Infrastruktur, leisten durch niederschwellige und agile Angebote den Transfer von KI in die Praxis (insbesondere durch eine zugängliche Recheninfrastruktur mit KI-Expertise) und stärken die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zum Vorteil beider Seiten. Um die KI-Servicezentren sollen Innovationsökosysteme entstehen, in denen Lösungen gemeinsam mit fachlicher Unterstützung entwickelt werden können. Die KI-Servicezentren sollen weiterhin Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere KMU, dazu befähigen, KI-Anwendungen nicht nur zu nutzen, sondern auch zu verstehen, weiterzuentwickeln und in ihre Prozesse einzubeziehen. Durch den engen Austausch fließen die Bedarfe der KI-Anwenderinnen und Anwender in die Forschung ein. Dazu soll auch qualifiziertes Personal für das deutsche Innovationssystem gewonnen und weiter gefördert werden (unter anderem durch Schaffung neuer Karrierewege im Bereich anwendungsnaher KI-Forschung).
Zuwendungszweck ist die Einrichtung von KI-Servicezentren. Diese werden insbesondere ausgestattet mit Hardware (Rechen- und Speicherressourcen sowie einer Finanzierung des Betriebs), Software und Personal. Diese arbeiten in zwei sich ergänzenden Bereichen:
a. Sie betreiben eigene Forschung mit Hilfe einer leistungsstarken KI-Infrastruktur. Somit kann das KI-Servicezentrum neuste und anspruchsvolle Methoden in die Leistungen aufnehmen und bietet herausragenden KI-Expertinnen und KI-Experten attraktive Karrierewege. Sie verfügen bereits über weltweit führende KI-Expertise und sind mit herausragender KI-Expertise in Deutschland vernetzt. Dieser Vernetzungsgedanke wird im Vorhaben weiterverfolgt, sodass die Servicezentren sich während ihrer Laufzeit in die KI-Forschungslandschaft bestmöglich eingliedern.
b. Sie bieten einen Leistungskatalog auf Basis der bereitgestellten Rechenleistung und KI-Forschung offen an, beispielsweise einen einfachen Zugang zu Rechenleistung, Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Datenwissenschaften/Software-intensive Systeme (PT-DWS/SIS)
Rosa-Luxemburg-Straße 210178 Berlin
Telefon: 030/67055-9690
E-Mail: datentechnologie@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-01-Bekanntmachung-KI.html