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Regionale Cluster für die MINT-Bildung von Jugendlichen (MINT-Bildung für Jugendliche)
Termin:
01.06.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Konkretes Förderziel der Bekanntmachung ist es, junge Menschen für MINT zu begeistern und ihnen eine wissenschaftliche und/oder berufliche Perspektive im MINT-Bereich aufzuzeigen. Deshalb sollen über geeignete Strukturen Gelegenheiten zum Kennenlernen von MINT und Berührungspunkte zu naturwissenschaftlich-technischen, mathematischen und Informatik-Themen geschaffen werden, um unterschiedliche Techniken (wie z. B. AR- und VR-Techniken, 3D-Druck, Robotik etc.) kennenzulernen und kreativ damit umzugehen. Wünschenswert im Sinne des Förderzwecks sind dabei umfassende Ansätze, die das Interesse für die verschiedenen MINT-Disziplinen gleichermaßen adressieren. Ebenso wünschenswert sind Projekte, bei denen die jungen Menschen in eine direkte Auseinandersetzung mit dem Thema treten und aktiv in die Forschung und/oder die Erarbeitung von Forschungsfragen eingebunden sind. Die so geweckte Begeisterung kann die Grundlage für eine spätere berufliche Orientierung in einen MINT-Beruf oder MINT-Studiengang legen.

Die Maßnahme richtet sich ausdrücklich auch an
- bereits bestehende MINT-Cluster (mit Ausnahme der bereits geförderten Projekte aus der ersten Runde dieser Förderrichtlinie des MINT-Aktionsplans), Schülerlabore und Schülerforschungszentren,
- Akteure, die bislang im MINT-Bereich, aber noch nicht im Bildungsbereich tätig sind (wie z. B. Technologiecluster, Makerszene etc.) und
- an zivilgesellschaftliche Akteure (wie z. B. freiwillige Feuerwehren, Landjugendverbände, Pfadfinder etc.),
- Bildungsträger, die auf kommunaler Ebene tätig sind.

Als MINT-Cluster werden Kooperationen der vor Ort relevanten Akteure aus mindestens drei der im Folgenden genannten vier Bereiche verstanden:
a. Wissenschaft und Bildung,
b. Zivilgesellschaft,
c. Wirtschaft und
d. öffentlicher Sektor auf kommunaler Ebene (vgl. hierzu ergänzende Erläuterungen in den FAQ).

Ein MINT-Cluster definiert sich neben den Akteuren auch über einen festgelegten Aktionsradius - konkretisiert durch eine geografische Ausdehnung und eine gemeinsame inhaltliche Ausrichtung. Letztere umfasst den Aufbau und im Fall bestehender Angebote den Ausbau von regelmäßigen und betreuten MINT-Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 16 Jahren. Mädchen und jungen Frauen sollen dabei u. a. durch konkrete Ansprache angemessene Berücksichtigung finden.

Insbesondere sind folgende Fragen von den Verbundpartnern zu berücksichtigen:
o Wie kann der Bedarf an MINT-Bildung in Regionen ermittelt werden, wo bislang keine oder wenig MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bestehen?
o Wie können ,,weiße Flecken", darunter ländliche Regionen in Flächenländern, zu Regionen guter MINT-Bildung werden?
o Welchen Bedarf für MINT-Bildungsangebote für Jugendliche gibt es in Regionen mit bereits gut etablierten Angeboten? Wie können diese Angebote gut integriert werden?
o Wie können bestehende Angebote zur MINT-Bildung für Jugendliche in den Regionen gestärkt und ergänzt werden?
o Welche Vermittlungsformate sollen angeboten werden? Wie können auch digitale Formate zum Einsatz kommen?
o Wie kann eine bessere Verknüpfung der außerschulischen MINT-Angebote mit dem schulischen Unterrichtsgeschehen erreicht werden?
o Wie können sich bestehende Strukturcluster (z. B. Spitzen- und Zukunftscluster) andocken oder mit neuen Angeboten einbringen?
o Wie können partizipative Ansätze (z. B. Citizen Science) im Bereich der MINT-Bildung für Jugendliche gestärkt werden?

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich.

Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z. B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im MINT-Kontext verfügen.
Cluster, die bereits durch die öffentliche Hand oder von Stiftungen und Verbänden gefördert werden, können im Rahmen dieser Bekanntmachung nur für zusätzliche, neue Maßnahmen gefördert werden. Eine bestehende Förderung durch Dritte ist offenzulegen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger ,,Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung/Neue Impulse für die MINT-Bildung"
Steinplatz 1, 10623 Berlin
Telefon: 0 30/31 00 78-56 80
E-Mail: MINT-bildung@vdivde-it.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3353.html