Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit
Termin:
16.06.2025
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ wird der Begriff des Praxistransfers beziehungsweise der Verwertung über den wissenschaftlichen (zum Beispiel Publikationen, Promotionen) und den wirtschaftlichen Aspekt (zum Beispiel Patente, Lizenzen, Produkte und Dienstleistungen) hinaus explizit erweitert, um den Aspekt der Nutzung der Ergebnisse durch Anwender, der sich weder der wissenschaftlichen noch der wirtschaftlichen Verwertung zurechnen lässt. Dieser umfasst vor allem die Verbreitung und Anwendung von soziotechnischen Sicherheitslösungen bei den Anwendern beziehungsweise in deren Arbeitsumfeld (zum Beispiel landes- oder bundesweite Anwendung eines Evakuierungsleitfadens innerhalb einer Hilfsorganisation, Verbreitung eines KI-Tools zur Auswertung von Social Media durch die Bundes- und Landespolizeien).
Gefördert werden vorwettbewerbliche Verbundprojekte im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung, deren FuE-Arbeiten auf erfolgreich abgeschlossenen Projekten des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“ aufsetzen und darauf ausgerichtet sind, zusätzlichen Handlungsbedarf aufzugreifen, der sich während eines geförderten Projekts durch neue Ansätze zur Steigerung der Breitenwirkung der Ergebnisse (zum Beispiel zusätzliche Anwendungen, Nutzungsmöglichkeiten oder Ähnliches) und zusätzliche FuE-Herausforderungen zur Überwindung von Hemmnissen beim Praxiseinsatz gezeigt hat.
Die Verbundprojekte müssen mindestens eine Forschungseinrichtung sowie einen geeigneten Umsetzungspartner umfassen. Umsetzungspartner im Sinne dieser Richtlinie sind Institutionen, die nach Projektende dafür sorgen, dass die Ergebnisse in die Anwendung gebracht, dort etabliert und verstetigt werden.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Breitenwirkung erfolgreicher FuE-Projekte aus dem Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ zu erhöhen. Dies umfasst Ansätze zur Erschließung zusätzlicher Anwendungen oder Nutzungsmöglichkeiten der erforschten Lösung, inklusive der damit verbundenen zusätzlichen FuE-Herausforderungen, die einen Praxiseinsatz bislang verhindern. Auf diese Weise sollen Anwender im Bereich der zivilen Sicherheit, beispielsweise Polizeien und Feuerwehren, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und vergleichbare Akteure, in die Lage versetzt werden, innovative Lösungen auf der Basis neuer Forschungsergebnisse unmittelbar und möglichst umfassend nutzen zu können.
Die positive Hebelwirkung der Förderrichtlinie für die zivile Sicherheit in Deutschland, die adressierte Kompetenzsteigerung der Anwender sowie die Überführung von Lösungen in die Praxis sollen nach Beendigung der Projekte messbar und oder nachvollziehbar sein. Anzustrebende Ergebnis- und Umsetzungserwartungen sind beispielsweise Erfindungs- und Schutzrechtsanmeldungen, nachfolgend getätigte Investitionen im Zuge der Implementierung der Ergebnisse, geplante Portfolio- und Produkterweiterungen, innovative Verfahren, Dienstleistungen, Leitfäden, Handlungsempfehlungen und Beratung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung, Konzepte für die Aus- und Weiterbildung, Veröffentlichungen, Konferenzbeiträge sowie Qualifizierungsarbeiten.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
Die Projektskizze kann, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem PT, jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2029, eingereicht werden.
Ansprechpartner Projektträger:
VDI Technologiezentrum GmbH Dr. Christian Fenster, Telefon: +49 2 11/62 14 – 378, Mail: fenster@vdi.de
Weitere Informationen unter:
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-praxisleuchttuerme.html?templateQueryString=%E2%80%9EInnovationen+umfassend+nutzen+%E2%80%93+Praxisleuchtt%C3%BCrme+der+zivilen+Sicherheit%E2%80%9C
Gefördert werden vorwettbewerbliche Verbundprojekte im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung, deren FuE-Arbeiten auf erfolgreich abgeschlossenen Projekten des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“ aufsetzen und darauf ausgerichtet sind, zusätzlichen Handlungsbedarf aufzugreifen, der sich während eines geförderten Projekts durch neue Ansätze zur Steigerung der Breitenwirkung der Ergebnisse (zum Beispiel zusätzliche Anwendungen, Nutzungsmöglichkeiten oder Ähnliches) und zusätzliche FuE-Herausforderungen zur Überwindung von Hemmnissen beim Praxiseinsatz gezeigt hat.
Die Verbundprojekte müssen mindestens eine Forschungseinrichtung sowie einen geeigneten Umsetzungspartner umfassen. Umsetzungspartner im Sinne dieser Richtlinie sind Institutionen, die nach Projektende dafür sorgen, dass die Ergebnisse in die Anwendung gebracht, dort etabliert und verstetigt werden.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Breitenwirkung erfolgreicher FuE-Projekte aus dem Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ zu erhöhen. Dies umfasst Ansätze zur Erschließung zusätzlicher Anwendungen oder Nutzungsmöglichkeiten der erforschten Lösung, inklusive der damit verbundenen zusätzlichen FuE-Herausforderungen, die einen Praxiseinsatz bislang verhindern. Auf diese Weise sollen Anwender im Bereich der zivilen Sicherheit, beispielsweise Polizeien und Feuerwehren, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und vergleichbare Akteure, in die Lage versetzt werden, innovative Lösungen auf der Basis neuer Forschungsergebnisse unmittelbar und möglichst umfassend nutzen zu können.
Die positive Hebelwirkung der Förderrichtlinie für die zivile Sicherheit in Deutschland, die adressierte Kompetenzsteigerung der Anwender sowie die Überführung von Lösungen in die Praxis sollen nach Beendigung der Projekte messbar und oder nachvollziehbar sein. Anzustrebende Ergebnis- und Umsetzungserwartungen sind beispielsweise Erfindungs- und Schutzrechtsanmeldungen, nachfolgend getätigte Investitionen im Zuge der Implementierung der Ergebnisse, geplante Portfolio- und Produkterweiterungen, innovative Verfahren, Dienstleistungen, Leitfäden, Handlungsempfehlungen und Beratung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung, Konzepte für die Aus- und Weiterbildung, Veröffentlichungen, Konferenzbeiträge sowie Qualifizierungsarbeiten.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
Die Projektskizze kann, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem PT, jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2029, eingereicht werden.
Ansprechpartner Projektträger:
VDI Technologiezentrum GmbH Dr. Christian Fenster, Telefon: +49 2 11/62 14 – 378, Mail: fenster@vdi.de
Weitere Informationen unter:
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-praxisleuchttuerme.html?templateQueryString=%E2%80%9EInnovationen+umfassend+nutzen+%E2%80%93+Praxisleuchtt%C3%BCrme+der+zivilen+Sicherheit%E2%80%9C