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Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung
Termin:
15.03.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung in Deutschland zu sichern. Durch eine Verbesserung des Systemverständnisses soll ein guter qualitativer und quantitativer Zustand des Grundwassers erreicht werden. Dies dient der Sicherung der Trinkwasserressource und gleichzeitig dem Schutz und Erhalt des Ökosystems Grundwasser.

Zuwendungszweck ist die Förderung und Umsetzung von FuE-Projekten (Verbundprojekten) in Deutschland, zur Entwicklung von Technologien, Konzepten, Strategien und angepassten Lösungen für eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung. Basierend auf Untersuchungen zur Grundwasserqualität und -menge, sollen Entscheidungsgrundlagen entwickelt und Lösungsansätze erarbeitet werden, die zu einer Vermeidung von Nutzungskonflikten beitragen.

Angestrebt wird die Entwicklung neuer Konzepte, Strategien und angepasster Lösungen sowie deren pilothafte Umsetzung für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers zum Schutz und Erhalt des Ökosystems und der Trinkwasserressource.
Gefördert werden ausgewählte FuE-Vorhaben in folgenden Themenfeldern:

1. Grundwasserquantität
2. Grundwasserqualität
3. Nachhaltige Bewirtschaftung

Bevorzugt werden integrierte Ansätze, die eine Kombination der Themenfelder in ihren Untersuchungen anstreben. Es werden nur Verbundvorhaben gefördert, die eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung besitzen und innovativ sind.

Um einen gezielten Transfer und eine spätere Anwendung der Forschungsergebnisse sicherzustellen, wird eine enge Kooperation mit potentiellen Anwendern (Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, Behörden und Verbände) vorausgesetzt, die in den Projektvorschlägen auszuweisen ist. Dabei ist zu prüfen, inwieweit die dort verfügbaren Modelle und Daten genutzt sowie auf Vorarbeiten aufgebaut werden kann.

Vorhandene nationale und europäische Gesetze, Richtlinien sowie aktuelle Gesetzesinitiativen, Programme und Standards sind im Sinne einer späteren Anwendbarkeit der Ergebnisse bei der Formulierung der Forschungsziele zu berücksichtigen. Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN SPEC) gefördert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland verlangt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichem Förderantrag.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft; Geoforschung
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Wassertechnologie
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Ansprechpartner ist:
Frau Dr. Anna Ender
Telefon: +49 721/608-26129
E-Mail: anna.ender@kit.edu

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-17-Bekanntmachung-FONA.html