Multinationale Forschungsprojekte zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Neurowissenschaften
Termin:
04.05.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden sollen multinationale Verbundvorhaben zu bedeutenden Fragen aus dem Bereich der ethischen, philosophischen, rechtlichen und soziokulturellen Aspekte der Neurowissenschaften, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Fortschritte. Folgende Themenfelder kommen unter anderem in Betracht:
- Konsequenzen aus der Entwicklung neurowissenschaftlicher Diagnostikmethoden (z. B. Umgang mit Zusatzbefunden; das ,,Recht auf Nichtwissen"; sehr frühe Krankheitsvorhersage vor Auftreten von Symptomen; Diagnose von Erkrankungen ohne Behandlungsmöglichkeiten; Interaktionen zwischen soziokulturell unterschiedlich geprägten Patienten und Personal im Gesundheitssektor; Zugang zu neuartigen, kostenintensiven Methoden; nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder Missbrauch);
- klinische Forschung mit Patienten, die an neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen leiden (z. B. die Entwicklung von Werkzeugen zur Verbesserung der Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit von Patienten; Analyse der rechtlichen Regelungen zum Schutz Nicht-Einwilligungsfähiger);
- intelligente Technologien und unmittelbare Mensch-Maschine-Interaktion (z. B. Ambient Assisted Living, Brain-Computer Interfaces, Machine-Learning); Veränderungen der Persönlichkeit als Nebenwirkungen von neuro¬logischen oder psychiatrischen Therapien (z. B. tiefe Hirnstimulation, Hirnimplantate);
- Biobanken, in denen Nervengewebe verwahrt wird (z. B. Gewebespende; verstorbene Spender; mögliche Konsequenzen für Verwandte);
- Verwendung von Hirndaten; Interventionen am Gehirn in rechtlichen Kontexten (z. B. Neurorechte; ,,brain reading" zur Aufdeckung von Falschaussagen; Interventionen am Gehirn bei Straftätern; Psychochirurgie; Versicherungsrecht);
- Auswirkungen der modernen Neurowissenschaften auf traditionelle philosophische Fragen, Konzepte und Theorien zu grundlegenden Aspekten der menschlichen Natur (z. B. die Beziehung zwischen Geist und Gehirn, die Natur des Bewusstseins, Selbst und persönliche Identität, ,,freier Wille");
- Neuroenhancement zur Modulation mentaler Zustände (kognitiv oder affektiv) und Fähigkeiten (z. B. Kognition, Schlaf, Appetit, Sexualverhalten) bei Gesunden mittels pharmakologischer oder elektrischer/magnetischer Stimulation des Gehirns;
- Reduktion aberrantes Verhaltens auf abnormale Zustände des menschlichen Gehirns (z. B. Erweiterung des Krankheitsbegriffs; die Reduktion psychiatrischer Symptome auf ein spezifisches neurochemisches Ungleichgewicht);
- gesellschaftliche und kulturelle Entwicklungen, die von neurowissenschaftlichem Wissen oder dessen Anwendung angestoßen werden;
- verantwortungsbewusste Forschung und Innovation im Feld der Neurotechnologie und Neurowissenschaft.
Die Teilprojekte eines Verbundvorhabens sollen komplementär sein und innovative, ehrgeizige Ideen verfolgen. Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen. Projekte, die die Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.
Alle wissenschaftlichen Disziplinen und Akteure, die für die spezifische ELSA-Forschungsfrage relevant sind, sollten eingebunden werden. Dies könnten beispielsweise Experten aus den Bereichen Neurowissenschaften, Psychologie, Medizin, Informatik, Technik, Philosophie, Theologie, Recht, Sozialwissenschaften, Kulturwissenschaften oder Gesundheitswirtschaft sein. Je nach Fragestellung kann es auch notwendig sein, (Pharma-)Industrie, Krankenversicherungen, Patienten, Angehörige, Patientenvertreter oder andere Personengruppen einzubinden, die direkt betroffen sind. Vorhaben sollen in ihren Zielsetzungen über die rein analytische/deskriptive, auf die Vergangenheit bzw. die Gegenwart bezogene Ebene hinausgehen. Auf der Basis der Analysen sollen Ausblicke in die Zukunft formuliert und gegebenenfalls mögliche Rahmenbedingungen für eine gesellschaftsverträgliche Nutzung von Forschungsergebnissen aufgezeigt werden. Die Vorhaben sollen auch Konzepte für eine abschließende, öffentlichkeitswirksame Kommunikation ihrer Ergebnisse erarbeiten und umsetzen. Eine Kommunikation der Ergebnisse im internationalen Raum ist wünschenswert.
Darüber hinaus strebt das ERA-NET NEURON eine verstärkte Einbeziehung von Patienten in die Forschung an. Es wird erwartet, dass die Verbünde alle Anstrengungen unternehmen, um Patienten in ihren Forschungsprozess einzubeziehen. Eine solche Patientenbeteiligung kann in die Planung, Durchführung und/oder Ergebnisverbreitung der Vorhaben eingebunden werden. Die Einbeziehung wird im Rahmen des Begutachtungsprozesses bewertet.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/01/2023-01-10-Bekanntmachung-ERA-NET-NEURON.html
- Konsequenzen aus der Entwicklung neurowissenschaftlicher Diagnostikmethoden (z. B. Umgang mit Zusatzbefunden; das ,,Recht auf Nichtwissen"; sehr frühe Krankheitsvorhersage vor Auftreten von Symptomen; Diagnose von Erkrankungen ohne Behandlungsmöglichkeiten; Interaktionen zwischen soziokulturell unterschiedlich geprägten Patienten und Personal im Gesundheitssektor; Zugang zu neuartigen, kostenintensiven Methoden; nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder Missbrauch);
- klinische Forschung mit Patienten, die an neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen leiden (z. B. die Entwicklung von Werkzeugen zur Verbesserung der Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit von Patienten; Analyse der rechtlichen Regelungen zum Schutz Nicht-Einwilligungsfähiger);
- intelligente Technologien und unmittelbare Mensch-Maschine-Interaktion (z. B. Ambient Assisted Living, Brain-Computer Interfaces, Machine-Learning); Veränderungen der Persönlichkeit als Nebenwirkungen von neuro¬logischen oder psychiatrischen Therapien (z. B. tiefe Hirnstimulation, Hirnimplantate);
- Biobanken, in denen Nervengewebe verwahrt wird (z. B. Gewebespende; verstorbene Spender; mögliche Konsequenzen für Verwandte);
- Verwendung von Hirndaten; Interventionen am Gehirn in rechtlichen Kontexten (z. B. Neurorechte; ,,brain reading" zur Aufdeckung von Falschaussagen; Interventionen am Gehirn bei Straftätern; Psychochirurgie; Versicherungsrecht);
- Auswirkungen der modernen Neurowissenschaften auf traditionelle philosophische Fragen, Konzepte und Theorien zu grundlegenden Aspekten der menschlichen Natur (z. B. die Beziehung zwischen Geist und Gehirn, die Natur des Bewusstseins, Selbst und persönliche Identität, ,,freier Wille");
- Neuroenhancement zur Modulation mentaler Zustände (kognitiv oder affektiv) und Fähigkeiten (z. B. Kognition, Schlaf, Appetit, Sexualverhalten) bei Gesunden mittels pharmakologischer oder elektrischer/magnetischer Stimulation des Gehirns;
- Reduktion aberrantes Verhaltens auf abnormale Zustände des menschlichen Gehirns (z. B. Erweiterung des Krankheitsbegriffs; die Reduktion psychiatrischer Symptome auf ein spezifisches neurochemisches Ungleichgewicht);
- gesellschaftliche und kulturelle Entwicklungen, die von neurowissenschaftlichem Wissen oder dessen Anwendung angestoßen werden;
- verantwortungsbewusste Forschung und Innovation im Feld der Neurotechnologie und Neurowissenschaft.
Die Teilprojekte eines Verbundvorhabens sollen komplementär sein und innovative, ehrgeizige Ideen verfolgen. Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen. Projekte, die die Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.
Alle wissenschaftlichen Disziplinen und Akteure, die für die spezifische ELSA-Forschungsfrage relevant sind, sollten eingebunden werden. Dies könnten beispielsweise Experten aus den Bereichen Neurowissenschaften, Psychologie, Medizin, Informatik, Technik, Philosophie, Theologie, Recht, Sozialwissenschaften, Kulturwissenschaften oder Gesundheitswirtschaft sein. Je nach Fragestellung kann es auch notwendig sein, (Pharma-)Industrie, Krankenversicherungen, Patienten, Angehörige, Patientenvertreter oder andere Personengruppen einzubinden, die direkt betroffen sind. Vorhaben sollen in ihren Zielsetzungen über die rein analytische/deskriptive, auf die Vergangenheit bzw. die Gegenwart bezogene Ebene hinausgehen. Auf der Basis der Analysen sollen Ausblicke in die Zukunft formuliert und gegebenenfalls mögliche Rahmenbedingungen für eine gesellschaftsverträgliche Nutzung von Forschungsergebnissen aufgezeigt werden. Die Vorhaben sollen auch Konzepte für eine abschließende, öffentlichkeitswirksame Kommunikation ihrer Ergebnisse erarbeiten und umsetzen. Eine Kommunikation der Ergebnisse im internationalen Raum ist wünschenswert.
Darüber hinaus strebt das ERA-NET NEURON eine verstärkte Einbeziehung von Patienten in die Forschung an. Es wird erwartet, dass die Verbünde alle Anstrengungen unternehmen, um Patienten in ihren Forschungsprozess einzubeziehen. Eine solche Patientenbeteiligung kann in die Planung, Durchführung und/oder Ergebnisverbreitung der Vorhaben eingebunden werden. Die Einbeziehung wird im Rahmen des Begutachtungsprozesses bewertet.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/01/2023-01-10-Bekanntmachung-ERA-NET-NEURON.html