Modell- und Demonstrationsvorhaben biologische Vielfalt
Termin:
30.06.2021
Fördergeber:
Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt Zuwendungen zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft (Agrobiodiversität).
Die Förderung soll sich auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität, d. h. der Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, sowie der Ökosystemleistungen erstrecken. Die Ergebnisse der Vorhaben sollen möglichst auch für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft nutzbar sein.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur
2.1 effizienten Erhaltung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit zum Zweck zukünftiger Nutzungen im Hinblick auf eine nachhaltige Erzeugung, Vermarktung, integrierte ländliche Entwicklung, die Sicherung von Grundlagen für die zukünftige Ernährung, Rohstoff- und Energieversorgung, einschließlich der Dokumentation und Bereitstellung entsprechender Informationen sowie Aufklärungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit, insbesondere
- Entwicklung und Aufbau von Ex-situ-Sammlungen in Bereichen, wo diese bisher nicht bestehen, aus Vorsorgegründen aber dringend geboten sind; Verbesserung der Nutzung von Sammlungen durch innovative technische oder organisatorische Ansätze, einschließlich Aufbau und Weiterentwicklung entsprechender Dokumentations- und Informationssysteme,
- Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Verfahren zur Erhaltung unter In-situ-Bedingungen als Ergänzung oder Alternative zur Ex-situ-Erhaltung,
- Entwicklung und Erprobung spezieller Bewirtschaftungskonzepte und Maßnahmen (On-farm-Bewirtschaftung) oder besonderer Züchtungsprogramme für genetische Ressourcen,
2.2 verstärkten nachhaltigen Nutzung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, einschließlich der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und Verfahren, insbesondere durch
- innovative Maßnahmen zur Verbesserung von Agrar-Ökosystemen oder Ökosystemleistungen,
- Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen für eine unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten nachhaltige Nutzung,
- Maßnahmen zur Überwindung technologischer, ökonomischer oder institutioneller Hemmnisse, die einer dauerhaften, verstärkten Nutzung genetischer Ressourcen entgegenstehen sowie
2.3 Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen sein (Bundesforschungsanstalten grundsätzlich nur im Rahmen einer Begleitforschung; Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Zustimmung des BMEL). Der Zuwendungsempfänger muss sicherstellen können, dass die zur Durchführung notwendigen Voraussetzungen und einschlägigen Erfahrungen bereits vorhanden sind.
Bewilligungsbehörde (Projektträger) ist die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Referat 324 -
Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Telefon: 0228-6845-3460, E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Modellvorhaben/Biologische-Vielfalt/biologische-vielfalt.html?nn=8903770&cms_pos=1
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/MuD-Vorhaben/BiologischeVielfalt/Bekanntmachung08-12-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Die Förderung soll sich auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität, d. h. der Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, sowie der Ökosystemleistungen erstrecken. Die Ergebnisse der Vorhaben sollen möglichst auch für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft nutzbar sein.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur
2.1 effizienten Erhaltung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit zum Zweck zukünftiger Nutzungen im Hinblick auf eine nachhaltige Erzeugung, Vermarktung, integrierte ländliche Entwicklung, die Sicherung von Grundlagen für die zukünftige Ernährung, Rohstoff- und Energieversorgung, einschließlich der Dokumentation und Bereitstellung entsprechender Informationen sowie Aufklärungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit, insbesondere
- Entwicklung und Aufbau von Ex-situ-Sammlungen in Bereichen, wo diese bisher nicht bestehen, aus Vorsorgegründen aber dringend geboten sind; Verbesserung der Nutzung von Sammlungen durch innovative technische oder organisatorische Ansätze, einschließlich Aufbau und Weiterentwicklung entsprechender Dokumentations- und Informationssysteme,
- Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Verfahren zur Erhaltung unter In-situ-Bedingungen als Ergänzung oder Alternative zur Ex-situ-Erhaltung,
- Entwicklung und Erprobung spezieller Bewirtschaftungskonzepte und Maßnahmen (On-farm-Bewirtschaftung) oder besonderer Züchtungsprogramme für genetische Ressourcen,
2.2 verstärkten nachhaltigen Nutzung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, einschließlich der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und Verfahren, insbesondere durch
- innovative Maßnahmen zur Verbesserung von Agrar-Ökosystemen oder Ökosystemleistungen,
- Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen für eine unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten nachhaltige Nutzung,
- Maßnahmen zur Überwindung technologischer, ökonomischer oder institutioneller Hemmnisse, die einer dauerhaften, verstärkten Nutzung genetischer Ressourcen entgegenstehen sowie
2.3 Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen sein (Bundesforschungsanstalten grundsätzlich nur im Rahmen einer Begleitforschung; Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Zustimmung des BMEL). Der Zuwendungsempfänger muss sicherstellen können, dass die zur Durchführung notwendigen Voraussetzungen und einschlägigen Erfahrungen bereits vorhanden sind.
Bewilligungsbehörde (Projektträger) ist die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Referat 324 -
Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Telefon: 0228-6845-3460, E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Modellvorhaben/Biologische-Vielfalt/biologische-vielfalt.html?nn=8903770&cms_pos=1
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/MuD-Vorhaben/BiologischeVielfalt/Bekanntmachung08-12-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2