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Methoden zur Entnahme von atmosphärischem Kohlendioxid (Carbon Dioxide Removal)
Termin:
28.10.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit dieser Bekanntmachung das Ziel, durch disziplinär breit angelegte, technologie-offene Forschung die Grundlage für forschungs- und klimapolitische Entscheidungen der Bundesregierung über CDR-Methoden und die Rolle von CDR in der Klimapolitik insgesamt signifikant zu verbessern sowie Forschungskapazitäten zu CDR-Methoden in Deutschland weiterzuentwickeln bzw. aufzubauen.
Diese Förderrichtlinie sollte insbesondere für forschungs- und klimapolitisch Agierende nutzbares Wissen generieren und vermitteln. Darüber hinaus soll mit der Richtlinie auch eine Vernetzung zwischen akademischer Forschung und sonstigen Stakeholdern initiiert werden. Auch können Ergebnisse aus dem Förderprogramm in anschließenden Forschungsvorhaben verwertet werden.

Gefördert werden inter- oder transdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entnahme von Kohlendioxid (CDR) aus der Atmosphäre, um ,,negative Emissionen" zu erzeugen. Die Förderrichtlinie ist technologieoffen.

Als CDR-Methoden sollen hier zielgerichtete anthropogene Aktivitäten betrachtet werden, von denen angenommen wird, dass sie - bei einer vollständigen Betrachtung des Lebenszyklus - eine langfristig relevante CO2-entziehende Gesamtwirkung auf die globale Atmosphäre erzielen können. Als ,,langfristig" soll für den Zweck dieser Richtlinie in der Regel eine Entzugsdauer von mindestens hundert Jahren angesehen werden. Die Dauerhaftigkeit der CO2-Senke selbst kann Gegenstand von Forschungsvorhaben sein. Die untersuchten Methoden sollten das Potenzial haben, in einem relevanten Maßstab eingesetzt werden zu können, der eine signifikante Klimawirkung erzielt.

Es werden insbesondere zwei Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert:
Solche, die
a1) eine vertiefte Analyse einer CDR-Methode oder
a2) eines sinnvollen Methoden-Clusters durchführen sowie
b) Querschnittsvorhaben, die grundsätzliche oder übergreifende Aspekte von negativen Emissionen behandeln, welche sich nicht nur auf einzelne CDR-Methoden oder ein Cluster beziehen.

Die Forschung zu CDR-Methoden kann sich dabei auf eine nationale, europäische und globale Ebene beziehen, weil hier z. B. für die Bundesregierung spezifische Handlungsperspektiven oder politische Bezugsräume gegeben sind.

Der Erfolg dieser Förderrichtlinie kann daran bemessen werden, inwieweit sie die Wissens- und Entscheidungsgrundlage der Bundesregierung hinsichtlich eines potenziellen Einsatzes von CDR-Methoden und weiterer, dazu möglicherweise notwendiger, innovationsfördernder Schritte verbessert sowie ihre strategische Haltung in internationalen ¬Verhandlungen unterstützt. Unabdingbar dafür ist es, dass Risiken und Chancen von CDR-Methoden interdisziplinär ausgewogen erforscht und die Ergebnisse transparent dargelegt werden.

Projektvorschläge sollen sich schwerpunktmäßig der möglichst umfassenden Analyse einer CDR-Methode bzw. eines sinnvollen Methoden-Clusters widmen. Darüber hinaus können auch Querschnittsbetrachtungen zu CDR-Methoden insgesamt adressiert werden (siehe unten). Auch Teilaspekte einer CDR-Technologie können Gegenstand von Vorhaben sein, wenn dieser Aspekt besonders kritisch für ein verbessertes Verständnis, für die Bewertung oder auch die potenzielle Entwicklung der Gesamtmethode ist und durch das Vorhaben hier ein wesentlicher Fortschritt erwartet werden kann. Eine angemessene Anknüpfung an eine Gesamtbetrachtung der CDR-Methode ist in diesem Fall vorzusehen.

Einzelmethoden oder clusterfokussierte Projektvorschläge sollen, zum Verständnis der praktisch realisierbaren- otenziale der Methode, eine umfassende Stoffstromanalyse zu CO2 über den gesamten Lebenszyklus einbeziehen.

Die Projektvorschläge sollten dabei die Möglichkeiten und Grenzen der praktischen Machbarkeit, der Wirksamkeit und weitergehender Wirkungszusammenhänge eines Einsatzes der CDR-Methode untersuchen.

Neben Vorhaben zu einzelnen CDR-Methoden oder Methoden-Clustern können auch übergreifende Fragestellungen in Querschnittsprojekten beantragt werden. Querschnittsforschung sollte in der Regel als Teil des Begleit- und Synthese¬vorhabens (vgl. Nummer 2.2) angelegt sein. Für separate Querschnittsvorhaben muss begründet werden, warum das Forschungsthema separat vom Begleit- und Synthesevorhaben beantragt wurde. In diesem Fall ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Begleit- und Synthesevorhaben sowie mit relevanten Einzelvorhaben vorzusehen.

Relevante Querschnittsfragen können unter anderem sein: Übergreifende ökonomische Analysen (Geschäftsmodelle, Einbindung in Marktmechanismen), rechtliche und regulatorische Aspekte, mögliche Opportunitätsaspekte von CDR (wie bspw. Substitution von weitergehenden Emissionsreduktionen/Rebound-Effekte/,,mitigation deterrence"), Grundsatzfragen zu Governance und Marktmechanismen bzw. Innovationsaspekten, vergleichende Akzeptanzforschung (auch zu CDR- gegenüber Klimaschutz-Maßnahmen), Fragen zur Ethik (z. B. intra- und intergenerationelle Gerechtigkeit, geopolitische Verteilungsfragen). Auch die pfadabhängige Risikobewertung von zukünftigen Emissionsentwicklungen (z. B. ,,Overshoot"- ggü. Stabilisierungs-Szenarien) kann für einen umfassenden Vergleich von Reduktions- und CDR-Pfaden bedeutsam sein.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - inklusive kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Vereine, Verbände und Stiftungen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Umwelt und Nachhaltigkeit, Globaler Wandel, Klima- und Umweltschutz
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner für fachliche Fragen sind Dr. Rolf von Kuhlmann (Telefon: 02 28/38 21-14 91, E-Mail: rolf.vonkuhlmann@dlr.de) und Dr. Horst Steg (Telefon: 02 28/38 21-19 88, E-Mail: horst.steg@dlr.de)

Ansprechpartnerin für administrative Fragen ist Carmen Dittebrandt (Telefon: 02 28/38 21-15 26, E-Mail: carmen.dittebrandt@dlr.de)

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3047.html