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Maria-Weber-Grant
Termin:
15.01.2023
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Der Maria-Weber-Grant dient der Förderung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Post-doc-Phase. Die Hans-Böckler-Stiftung fördert mit dem Maria- Weber-Grant eine auf ein oder zwei Semester befristete Vertretung für Juniorprofessor*innen und Habilitanden. Zielgruppe sind Wissenschaftler*innen deutscher Universitäten aus allen Fachgebieten. Die Juniorprofessor*innen müssen zum Zeitpunkt des Antrags bereits eine positive Zwischenevaluation durchlaufen haben. Die Habilitanden müssen ein fachliches Gutachten beilegen, zusätzlich wird durch die Hans-Böckler-Stiftung ein Peer-Review
Verfahren eingeleitet. Juniorprofessor*innen und Habilitanden dürfen noch keinen Ruf auf eine Professur erhalten haben.
Die Antragsteller können für bis zu 12 Monate eine befristete Teilvertretung beantragen, die Teile der Aufgaben in der Lehre übernimmt, um sich so Freiräume zur Durchführung ihrer Forschung zu verschaffen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Universität bereit ist, den Antragsstellenden für die beantragte Zeit von Teilen der Lehre freizustellen. Die Teilvertretung soll nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass dem Vertretenden die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung gegeben wird.
Es werden Mittel zur Bezahlung der Teilvertretung von pauschal 20.000 ¤ pro Semester an die Universität als Drittmittel überwiesen. Dafür ist durch die Universität mindestens eine halbe E13-Stelle einzurichten.
Weitere Informationen:
https://www.boeckler.de/de/maria-weber-grant-2668.htm