Hochintegrierte photonische Systeme für industrielle und gesellschaftliche Anwendungen
Termin:
15.01.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Mittelpunkt der geförderten Arbeiten stehen bislang ungelöste Herausforderungen zum Design, zur Herstellung und zur Einbettung hochintegrierter optischer Systeme für industrielle und gesellschaftliche Anwendungen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Miniaturisierung und der technischen und wirtschaftlichen Skalierbarkeit der Lösungen sowie auf deren Potenzial, Energie und Ressourcen einzusparen.
Im Rahmen der geförderten Projekte sollen jüngste Entwicklungen im Bereich der Hochintegration genutzt werden, um optische Sensoren möglichst nah an die Anwendung heranzubringen, wie z. B.:
- Miniaturisierte Systemkomponenten, wie elektro-optische Schaltkreise durch passende Arten der Integration (monolithisch, heterogen, hybrid)
- Integrierte optische Elemente, defraktiv/refraktiv, wie Linsen (beispielsweise Wafer-Level-Optiken, WLO), Filter, Polarisatoren, Antennen, Multiplexer, Verstärker, aber auch nichtlinear, wie beispielsweise Frequenzkonverter, (gepulste) Laser etc.
- Intelligentes Design (beispielsweise durch KI-Unterstützung) sowie (teil-)automatisierte Fertigung der oben genannten Strukturen vor allem auch unter dem Aspekt der Kosteneffizienz
Denkbare Anwendungen liegen in folgenden Bereichen:
- Umwelt- und Biosensorik, beispielsweise der Nachweis von Stoffen in Kleinstproben direkt am Ort der Probenentnahme, welcher zusätzlich kostengünstiger und schneller als standardmäßige Laborverfahren sein soll
- (Personalisierte) Medizin/-technik, beispielsweise durch tragbare Sensoren (Point-of-Care), aber auch dyna¬mische in-vivo Bildgebung bei Operationen, beispielsweise durch neue Endoskop-Technologie sowie die Detektion kleinster Mengen Krankheitserreger
- Optische Sensorik in autonomen Transportsystemen (wie LiDAR) für logistische Herausforderungen, beispielsweise in Gefahrenbereichen oder Reinräumen
An die zu fördernden Projekte werden folgende Anforderungen gestellt:
- Die Projekte müssen eine klar definierte Aufgabenstellung sowie quantifizierte Ziele aufweisen, so dass eine Erfolgskotrolle nach Abschluss der Arbeiten möglich ist.
- Die Forschungsarbeiten müssen im Rahmen von Verbundprojekten durchgeführt werden. Die Koordination der Verbundprojekte muss durch einen Industriepartner erfolgen. Um Zulieferketten abzusichern und die Breitenwirksamkeit der Fördermaßnahme sicherzustellen, wird dabei eine starke Einbindung des Mittelstands sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in die Verbundprojekte angestrebt.
- Wichtigster Erfolgsindikator dieser Maßnahme ist die Verwertung der erarbeiteten Forschungsergebnisse im Rahmen der an das Projekt anschließenden Umsetzung des Verwertungsplans. Daher müssen die Projekte auf einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik gerichtet sein und für die im Fall erfolgreicher Forschungsarbeiten erreichten Ergebnisse eine konkrete Verwertungsperspektive aufweisen.
- Gegenstand der Projekte sollen Forschungsarbeiten sein, die entweder
- einen gesamtheitlichen Lösungsansatz von den technologischen Grundlagen bis hin zur konkreten Anwendung demonstrieren oder
- Teile der Gesamtwertschöpfungskette (z. B. neue Materialsysteme, Design- und Integrationsverfahren etc.) betreffen, auf dem jeweiligen Gebiet jedoch einen erheblichen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik schaffen und für nachgelagerte industrielle Endanwendungen unerlässlich sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/08/2022-08-22-Bekanntmachung-photonischeSysteme.html
Im Rahmen der geförderten Projekte sollen jüngste Entwicklungen im Bereich der Hochintegration genutzt werden, um optische Sensoren möglichst nah an die Anwendung heranzubringen, wie z. B.:
- Miniaturisierte Systemkomponenten, wie elektro-optische Schaltkreise durch passende Arten der Integration (monolithisch, heterogen, hybrid)
- Integrierte optische Elemente, defraktiv/refraktiv, wie Linsen (beispielsweise Wafer-Level-Optiken, WLO), Filter, Polarisatoren, Antennen, Multiplexer, Verstärker, aber auch nichtlinear, wie beispielsweise Frequenzkonverter, (gepulste) Laser etc.
- Intelligentes Design (beispielsweise durch KI-Unterstützung) sowie (teil-)automatisierte Fertigung der oben genannten Strukturen vor allem auch unter dem Aspekt der Kosteneffizienz
Denkbare Anwendungen liegen in folgenden Bereichen:
- Umwelt- und Biosensorik, beispielsweise der Nachweis von Stoffen in Kleinstproben direkt am Ort der Probenentnahme, welcher zusätzlich kostengünstiger und schneller als standardmäßige Laborverfahren sein soll
- (Personalisierte) Medizin/-technik, beispielsweise durch tragbare Sensoren (Point-of-Care), aber auch dyna¬mische in-vivo Bildgebung bei Operationen, beispielsweise durch neue Endoskop-Technologie sowie die Detektion kleinster Mengen Krankheitserreger
- Optische Sensorik in autonomen Transportsystemen (wie LiDAR) für logistische Herausforderungen, beispielsweise in Gefahrenbereichen oder Reinräumen
An die zu fördernden Projekte werden folgende Anforderungen gestellt:
- Die Projekte müssen eine klar definierte Aufgabenstellung sowie quantifizierte Ziele aufweisen, so dass eine Erfolgskotrolle nach Abschluss der Arbeiten möglich ist.
- Die Forschungsarbeiten müssen im Rahmen von Verbundprojekten durchgeführt werden. Die Koordination der Verbundprojekte muss durch einen Industriepartner erfolgen. Um Zulieferketten abzusichern und die Breitenwirksamkeit der Fördermaßnahme sicherzustellen, wird dabei eine starke Einbindung des Mittelstands sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in die Verbundprojekte angestrebt.
- Wichtigster Erfolgsindikator dieser Maßnahme ist die Verwertung der erarbeiteten Forschungsergebnisse im Rahmen der an das Projekt anschließenden Umsetzung des Verwertungsplans. Daher müssen die Projekte auf einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik gerichtet sein und für die im Fall erfolgreicher Forschungsarbeiten erreichten Ergebnisse eine konkrete Verwertungsperspektive aufweisen.
- Gegenstand der Projekte sollen Forschungsarbeiten sein, die entweder
- einen gesamtheitlichen Lösungsansatz von den technologischen Grundlagen bis hin zur konkreten Anwendung demonstrieren oder
- Teile der Gesamtwertschöpfungskette (z. B. neue Materialsysteme, Design- und Integrationsverfahren etc.) betreffen, auf dem jeweiligen Gebiet jedoch einen erheblichen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik schaffen und für nachgelagerte industrielle Endanwendungen unerlässlich sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/08/2022-08-22-Bekanntmachung-photonischeSysteme.html