Integrierte photonische Sensorik der nächsten Generation
Termin:
01.08.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden transnationale FuE-Verbundprojekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, zur Realisierung und zum praktischen Einsatz neuartiger integrierter photonischer Sensoren oder Sensortechniken leisten.
Die im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Projektvorschläge müssen sich auf mindestens eines der drei Unterthemen beziehen:
1. PICs (photonische integrierte Schaltungen):
Integration von Photonik und Elektronik für neuartige photonische Sensoren und Erfassungssysteme unter Berücksichtigung von Aufbau- und Verbindungstechniken, Skalierbarkeit, CMOS-Kompatibilität und neuen Materialsys¬temen
2. QPICs (photonische Quantensensoren):
Kombination und Integration von klassischer und Quantenoptik (z. B. auf einem photonischen Chip) zur Nutzung von Quanteneigenschaften oder Quantenphänomenen für die Messung einer oder mehrerer physikalischer Größen
3. Hybride Sensorik:
Kombination von zwei oder mehr Sensormethoden - von denen mindestens eine aus dem Bereich der Photonik stammt -, um neue Sensoranwendungen zu ermöglichen oder bestehende wesentlich zu verbessern.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/04/2022-04-19-Bekanntmachung-EUREKA-Photonics.html
Die im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Projektvorschläge müssen sich auf mindestens eines der drei Unterthemen beziehen:
1. PICs (photonische integrierte Schaltungen):
Integration von Photonik und Elektronik für neuartige photonische Sensoren und Erfassungssysteme unter Berücksichtigung von Aufbau- und Verbindungstechniken, Skalierbarkeit, CMOS-Kompatibilität und neuen Materialsys¬temen
2. QPICs (photonische Quantensensoren):
Kombination und Integration von klassischer und Quantenoptik (z. B. auf einem photonischen Chip) zur Nutzung von Quanteneigenschaften oder Quantenphänomenen für die Messung einer oder mehrerer physikalischer Größen
3. Hybride Sensorik:
Kombination von zwei oder mehr Sensormethoden - von denen mindestens eine aus dem Bereich der Photonik stammt -, um neue Sensoranwendungen zu ermöglichen oder bestehende wesentlich zu verbessern.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/04/2022-04-19-Bekanntmachung-EUREKA-Photonics.html