Förderung regionaler Cluster für die MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen
Termin:
01.06.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung ist der Aufbau neuer und der Ausbau bestehender Clusterstrukturen in Regionen und Kommunen, um außerschulische MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bereitzustellen. Als MINT-Cluster werden Kooperationen der vor Ort relevanten Akteure aus mindestens drei der im Folgenden genannten vier Bereiche verstanden:
- Bildung und Wissenschaft,
- Zivilgesellschaft,
- Wirtschaft und
- öffentlicher Sektor auf kommunaler Ebene.
Die Verbundpartner eines Clusters sollen sich in ihren Profilen ergänzen und ihre jeweiligen Kernkompetenzen und Erfahrungen (fachliche, didaktische, (sozial-)pädagogische, kulturelle usw.) einbringen.
Für ein erfolgversprechendes MINT-Cluster ist eine administrative und inhaltliche Anbindung an vorhandene Strukturen in Regionen und Kommunen von Vorteil: Ein enger Bezug zum kommunalen Bildungsmanagement sofern vorhanden ist ebenso wünschenswert wie die Beteiligung von Akteuren entlang der Bildungskette.
Ein MINT-Cluster definiert sich neben den Akteuren auch über einen festgelegten Aktionsradius konkretisiert durch eine geografische Ausdehnung und eine gemeinsame inhaltliche Ausrichtung. Die Vernetzungsaktivitäten und Bildungsangebote der MINT-Cluster sollten Neuigkeitsgehalt für die jeweilige Region haben. Neben innovativen Ansätzen werden der Transfer bzw. die Adaption erfolgreicher Konzepte (Best Practice) gleichberechtigt gefördert.
Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z. B. Verbände, Vereine, Stiftungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/03/2023-03-06-Bekanntmachung-MINT-ClusterIII.html
- Bildung und Wissenschaft,
- Zivilgesellschaft,
- Wirtschaft und
- öffentlicher Sektor auf kommunaler Ebene.
Die Verbundpartner eines Clusters sollen sich in ihren Profilen ergänzen und ihre jeweiligen Kernkompetenzen und Erfahrungen (fachliche, didaktische, (sozial-)pädagogische, kulturelle usw.) einbringen.
Für ein erfolgversprechendes MINT-Cluster ist eine administrative und inhaltliche Anbindung an vorhandene Strukturen in Regionen und Kommunen von Vorteil: Ein enger Bezug zum kommunalen Bildungsmanagement sofern vorhanden ist ebenso wünschenswert wie die Beteiligung von Akteuren entlang der Bildungskette.
Ein MINT-Cluster definiert sich neben den Akteuren auch über einen festgelegten Aktionsradius konkretisiert durch eine geografische Ausdehnung und eine gemeinsame inhaltliche Ausrichtung. Die Vernetzungsaktivitäten und Bildungsangebote der MINT-Cluster sollten Neuigkeitsgehalt für die jeweilige Region haben. Neben innovativen Ansätzen werden der Transfer bzw. die Adaption erfolgreicher Konzepte (Best Practice) gleichberechtigt gefördert.
Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z. B. Verbände, Vereine, Stiftungen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/03/2023-03-06-Bekanntmachung-MINT-ClusterIII.html