Großgeräte-Sachbeihilfe an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Termin:
01.06.2023
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ein, im Rahmen dieser Ausschreibung Anträge auf Sachbeihilfen einzureichen, die sich auf die Nutzung von DFG-begutachteten Großgeräten beziehen.
Diese speziell auf HAW ausgerichtete Ausschreibung besteht aus drei Ausschreibungsrunden (jeweils eine in den Jahren 2022, 2023 und 2024) und möchte eine Fördermöglichkeit für Arbeitsgruppen an HAW schaffen, die bereits im Rahmen von DFG-Großgeräteanträgen mit relevantem Nutzungsanteil ihr Forschungsinteresse im Zusammenhang mit dem Großgerät demonstriert hatten. Konkret muss die antragstellende Person bereits in einem in den letzten drei Jahren bewilligten DFG-Großgeräteantrag einer HAW der Programme Forschungsgroßgeräte , Großgeräteaktion HAW oder Großgeräte der Länder namentlich vertreten sein und dort zur Begründung der Anschaffung mit Forschungsvorhaben in relevantem Umfang beigetragen haben. Vorhaben, die im Rahmen der ersten Ausschreibung Großgeräte-Sachbeihilfe 2022 zur Antragstellung zugelassen worden waren und nicht gefördert wurden, können einen überarbeiteten Antrag im Rahmen dieser Ausschreibung einreichen, müssen aber wie alle Vorhaben dieser Ausschreibung die unten beschriebene Skizze fristgerecht einreichen.
Die in dieser Ausschreibung eingereichten Sachbeihilfeanträge müssen in wesentlichem Umfang die Nutzung des entsprechenden Großgeräts vorsehen, sind aber nicht auf die im Großgeräteantrag beschriebenen Projektansätze beschränkt. Die thematische Ausrichtung der gerätebezogenen Forschungsvorhaben ist frei, die Auswahl der Förderfälle erfolgt nach den üblichen wissenschaftlichen Kriterien für DFG-Sachbeihilfen.
In Bezug auf Laufzeit und beantragbare Mittelarten gelten die Regelungen zur Sachbeihilfe, der beantragte Gesamtförderumfang pro Antrag sollte in der Regel 300 000 Euro (zzgl. Programmpauschale) nicht überschreiten. Für jede der drei Ausschreibungsrunden sind 3 Millionen Euro (zzgl. Programmpauschale) vorgesehen.
Wie üblich wird die Grundfinanzierung für den Gerätebetrieb vorausgesetzt, gefördert werden spezifisch Mittel für die Projektdurchführung.
Die DFG bietet eine digitale Informationsveranstaltung zu dieser Ausschreibung an. Diese findet statt am 15. März 2023 von 13 15 Uhr. Für die Teilnahme ist eine Registrierung notwendig.
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe ist bis zum 5. April 2023 eine verbindliche Projektskizze einzureichen.
Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_23_18/index.html
Diese speziell auf HAW ausgerichtete Ausschreibung besteht aus drei Ausschreibungsrunden (jeweils eine in den Jahren 2022, 2023 und 2024) und möchte eine Fördermöglichkeit für Arbeitsgruppen an HAW schaffen, die bereits im Rahmen von DFG-Großgeräteanträgen mit relevantem Nutzungsanteil ihr Forschungsinteresse im Zusammenhang mit dem Großgerät demonstriert hatten. Konkret muss die antragstellende Person bereits in einem in den letzten drei Jahren bewilligten DFG-Großgeräteantrag einer HAW der Programme Forschungsgroßgeräte , Großgeräteaktion HAW oder Großgeräte der Länder namentlich vertreten sein und dort zur Begründung der Anschaffung mit Forschungsvorhaben in relevantem Umfang beigetragen haben. Vorhaben, die im Rahmen der ersten Ausschreibung Großgeräte-Sachbeihilfe 2022 zur Antragstellung zugelassen worden waren und nicht gefördert wurden, können einen überarbeiteten Antrag im Rahmen dieser Ausschreibung einreichen, müssen aber wie alle Vorhaben dieser Ausschreibung die unten beschriebene Skizze fristgerecht einreichen.
Die in dieser Ausschreibung eingereichten Sachbeihilfeanträge müssen in wesentlichem Umfang die Nutzung des entsprechenden Großgeräts vorsehen, sind aber nicht auf die im Großgeräteantrag beschriebenen Projektansätze beschränkt. Die thematische Ausrichtung der gerätebezogenen Forschungsvorhaben ist frei, die Auswahl der Förderfälle erfolgt nach den üblichen wissenschaftlichen Kriterien für DFG-Sachbeihilfen.
In Bezug auf Laufzeit und beantragbare Mittelarten gelten die Regelungen zur Sachbeihilfe, der beantragte Gesamtförderumfang pro Antrag sollte in der Regel 300 000 Euro (zzgl. Programmpauschale) nicht überschreiten. Für jede der drei Ausschreibungsrunden sind 3 Millionen Euro (zzgl. Programmpauschale) vorgesehen.
Wie üblich wird die Grundfinanzierung für den Gerätebetrieb vorausgesetzt, gefördert werden spezifisch Mittel für die Projektdurchführung.
Die DFG bietet eine digitale Informationsveranstaltung zu dieser Ausschreibung an. Diese findet statt am 15. März 2023 von 13 15 Uhr. Für die Teilnahme ist eine Registrierung notwendig.
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe ist bis zum 5. April 2023 eine verbindliche Projektskizze einzureichen.
Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_23_18/index.html