Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa - Säule 2
Termin:
02.05.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildung, Forschung und Innovation sind Garant für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa. Gemeinsame europäische Forschung bildet ein Fundament für Europas Zukunft. Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Fachhochschulen und Unternehmen arbeiten im Europäischen Forschungsraum gemeinsam und über Landesgrenzen hinweg an leistungsfähiger europäischer Forschung und Innovationen.
Mit der nationalen Strategie zum Europäischen Forschungsraum (EFR) vom Juni 2014 setzt die Bundesregierung auf ein starkes Engagement deutscher Akteure für die Verdichtung der Netzwerke, die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt im Rahmen des Förderprogramms Die europäische Innovationsunion Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum Verantwortung für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der europäischen Innovationsunion.
Die Verdichtung der Netzwerke im EFR durch starke Beteiligung und Vernetzung von deutschen Forschungs- und Entwicklungsakteuren zu unterstützen, ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die damit auch Exzellenz, Leistungs- und Innovationskraft des EFR befördert. Durch die Vernetzungsmaßnahme sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kooperationen initiiert werden.
Zweck der Förderrichtlinie ist, deutsche Akteure dabei zu unterstützen, gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster im Bereich Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas (Pfeiler II) von Horizont Europa zu erarbeiten. Ebenso soll die gemeinsame Erarbeitung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.
Mit dieser Maßnahme will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte legen und deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Kommunen und kommunalen Unternehmen Unterstützung für den Auf- und Ausbau themenspezifischer europäischer Netzwerke gewähren. Der Zugang zur europäischen Forschung soll insbesondere exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden europäischen Netzwerken ermöglicht werden.
Unterstützt werden soll die Anbahnung themenspezifischer Zusammenarbeit und die Vorbereitung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu der von den Mitgliedstaaten gemeinsam definierten Forschungsagenda zu Globalen Herausforderungen und industrieller Wettbewerbsfähigkeit Europas von Horizont Europa. Entsprechend der Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 wird damit in besonderer Weise europäische Forschungszusammenarbeit in den Bereichen unterstützt, in denen gemeinsames europäisches Handeln zukunftsentscheidend ist.
Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen in den thematischen Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa. Ebenso soll die Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.
Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch den Antragsteller als geplantem Koordinator gesteuert werden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Antrags für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions), Maßnahmen der Individualförderung und Preise.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des -Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/04/3534_bekanntmachung
Mit der nationalen Strategie zum Europäischen Forschungsraum (EFR) vom Juni 2014 setzt die Bundesregierung auf ein starkes Engagement deutscher Akteure für die Verdichtung der Netzwerke, die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt im Rahmen des Förderprogramms Die europäische Innovationsunion Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum Verantwortung für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der europäischen Innovationsunion.
Die Verdichtung der Netzwerke im EFR durch starke Beteiligung und Vernetzung von deutschen Forschungs- und Entwicklungsakteuren zu unterstützen, ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die damit auch Exzellenz, Leistungs- und Innovationskraft des EFR befördert. Durch die Vernetzungsmaßnahme sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kooperationen initiiert werden.
Zweck der Förderrichtlinie ist, deutsche Akteure dabei zu unterstützen, gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster im Bereich Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas (Pfeiler II) von Horizont Europa zu erarbeiten. Ebenso soll die gemeinsame Erarbeitung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.
Mit dieser Maßnahme will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte legen und deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Kommunen und kommunalen Unternehmen Unterstützung für den Auf- und Ausbau themenspezifischer europäischer Netzwerke gewähren. Der Zugang zur europäischen Forschung soll insbesondere exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden europäischen Netzwerken ermöglicht werden.
Unterstützt werden soll die Anbahnung themenspezifischer Zusammenarbeit und die Vorbereitung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu der von den Mitgliedstaaten gemeinsam definierten Forschungsagenda zu Globalen Herausforderungen und industrieller Wettbewerbsfähigkeit Europas von Horizont Europa. Entsprechend der Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 wird damit in besonderer Weise europäische Forschungszusammenarbeit in den Bereichen unterstützt, in denen gemeinsames europäisches Handeln zukunftsentscheidend ist.
Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen in den thematischen Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa. Ebenso soll die Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.
Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch den Antragsteller als geplantem Koordinator gesteuert werden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Antrags für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions), Maßnahmen der Individualförderung und Preise.
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des -Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/04/3534_bekanntmachung