ANR-DFG-Förderprogramm für deutsch-französische Forschungsprojekte in den Geistes- und Sozialwissenschaften;
Termin:
01.04.2023
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Seit 2007 ermöglicht das gemeinsame Abkommen zwischen der französischen Agence Nationale de la Recherche (ANR) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften die Förderung integrierter deutsch-französischer Forschungsprojekte. 2023 wird dieses Förderprogramm zum 17. Mal ausgeschrieben.
Das Förderprogramm, das die deutsch-französische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften ausbauen und stärken möchte, stieß in den vergangenen Jahren auf breite Resonanz in der Wissenschaft und konnte bereits einen Beitrag zum nachhaltigen Aufbau deutsch-französischer Kooperationen und Netzwerke leisten.
Das ANR-DFG-Förderprogramm enthält keine thematischen Vorgaben. Ein besonderes Augenmerk liegt jedoch auf der intensiven deutsch-französischen Zusammenarbeit und dem spezifischen wissenschaftlichen Mehrwert, der durch die Zusammenführung national geprägter Wissenschaftstraditionen in geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsfeldern erzielt werden kann. In den Bereichen, in denen Deutsch und Französisch als Wissenschaftssprachen eine Rolle spielen, können die Vorzüge der Mehrsprachigkeit auch im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit genutzt und demonstriert werden.
Seit 2010 wird zudem Postdoktorandinnen und Postdoktoranden die Möglichkeit eröffnet, in Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Partnerlandes eigene Projektanträge zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass für dieses Förderprogramm keine Sondermittel zur Verfügung stehen. Die Anträge konkurrieren mit denen des Einzelverfahrens.
Förderanträge können bis zum 8. März 2023 (13:00 Uhr) bei der DFG und gleichzeitig bei der ANR eingereicht werden.
Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 1. März 2023 ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag. Französische Antragstellende müssen sich hier nicht registrieren.
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG seit dem 1. August 2019 nur noch an Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben.
Daraus folgt, dass auch für internationale Anträge Fördermittel durch die DFG nur dann freigegeben werden können, wenn die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Link siehe unten) von der deutschen Einrichtung umgesetzt sind. Für Fragen und Erläuterungen zu diesem Komplex wenden Sie sich bitte an das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integrität (Kontakt siehe unten). Weitere Hinweise zur Umsetzung finden Sie auf der Webseite zur Wissenschaftlichen Integrität (Link siehe unten).
Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_22_95/index.html
Das Förderprogramm, das die deutsch-französische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften ausbauen und stärken möchte, stieß in den vergangenen Jahren auf breite Resonanz in der Wissenschaft und konnte bereits einen Beitrag zum nachhaltigen Aufbau deutsch-französischer Kooperationen und Netzwerke leisten.
Das ANR-DFG-Förderprogramm enthält keine thematischen Vorgaben. Ein besonderes Augenmerk liegt jedoch auf der intensiven deutsch-französischen Zusammenarbeit und dem spezifischen wissenschaftlichen Mehrwert, der durch die Zusammenführung national geprägter Wissenschaftstraditionen in geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsfeldern erzielt werden kann. In den Bereichen, in denen Deutsch und Französisch als Wissenschaftssprachen eine Rolle spielen, können die Vorzüge der Mehrsprachigkeit auch im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit genutzt und demonstriert werden.
Seit 2010 wird zudem Postdoktorandinnen und Postdoktoranden die Möglichkeit eröffnet, in Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Partnerlandes eigene Projektanträge zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass für dieses Förderprogramm keine Sondermittel zur Verfügung stehen. Die Anträge konkurrieren mit denen des Einzelverfahrens.
Förderanträge können bis zum 8. März 2023 (13:00 Uhr) bei der DFG und gleichzeitig bei der ANR eingereicht werden.
Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 1. März 2023 ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag. Französische Antragstellende müssen sich hier nicht registrieren.
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG seit dem 1. August 2019 nur noch an Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben.
Daraus folgt, dass auch für internationale Anträge Fördermittel durch die DFG nur dann freigegeben werden können, wenn die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Link siehe unten) von der deutschen Einrichtung umgesetzt sind. Für Fragen und Erläuterungen zu diesem Komplex wenden Sie sich bitte an das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integrität (Kontakt siehe unten). Weitere Hinweise zur Umsetzung finden Sie auf der Webseite zur Wissenschaftlichen Integrität (Link siehe unten).
Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_22_95/index.html