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Entwicklung und praktischen Erprobung von Datentreuhandmodellen in den Bereichen Forschung und Wirtschaft
Termin:
31.08.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Hinblick auf die verbesserte Verfügbarkeit von Daten bei gleichzeitiger Wahrung grundlegender datenschutzrechtlicher Regelungen und Weiterentwicklung datenethischer Prinzipien hat die vorliegende Förderrichtlinie die Durchführung von Pilotprojekten zur Konzeption, Entwicklung und Erprobung von technischen sowie organisatorischen beispielgebenden Lösungen im Rahmen von Datentreuhandmodellen zum Gegenstand. Insbesondere willkommen sind Ansätze zur praxisnahen Erprobung und begleitende Beforschung (Reallabor-Ansatz) von Datentreuhandmodellen in bereichsspezifischen oder auch -übergreifenden Anwendungsfeldern.

Die Förderung kann dabei sowohl für Modelle im Bereich der wissenschaftlichen Forschung als auch im wirtschaftlichen Kontext zur Erreichung datengetriebener Innovation oder neuer kollaborativer Formen der akteursübergreifenden Wertschöpfung erfolgen. Untergeordnetes Ziel ist das Herstellen von Vertrauen als Intermediär zwischen Datengebenden und -nutzenden zur Verbesserung des Datenaustauschs für datengetriebene, gemeinwohlorientierte Forschungszwecke. Zur Erreichung dieses Zieles sollen technische und organisatorische beispielgebende Lösungen im Hinblick auf unterschiedliche Funktionen gefördert werden, die ein Datentreuhänder alternativ oder kumulativ übernehmen kann:

die zentrale Datenspeicherung oder Sicherstellung ihrer Auffindbarkeit bei dezentraler Speicherung
das Entwickeln und Etablieren eines geeigneten Prozederes für die Beantragung, Prüfung und Bewilligung (oder Ablehnung) der Datennutzung durch Akteure des Datenökosystems
die Verwaltung von Zugriffs- und Nutzungsrechten der Daten für Datengebende und Datennutzende
der wirtschaftliche und technische Betrieb einer treuhänderischen Infrastruktur
die Verhandlung über Datenzugriffsrechte der Datennutzenden sowie deren potentielle Vergütung für die Datengebenden
die Aufbereitung von Daten
die Pseudonymisierung von Daten
die Verschlüsselung von Daten
die Durchführung von Datenauswertungen
die Herstellung von Transparenz und Kontrolle über Datenzugriffe (beispielsweise PIMS; PMT)
die Sicherstellung der Überprüfbarkeit der Erfüllung des Treuhandauftrags durch unabhängige Dritte (Evaluation, Zertifizierung oder Ähnliches)
die Herstellung von Datenportabilität und Interoperabilität
die Konzeption vertrauenswürdiger Verfahren zur Regelung und Verbesserung des Datenzugangs (beispielsweise Zulassungs- und Akkreditierungsverfahren)
die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells zur Finanzierung des Datentreuhandmodells

Grundsätzlich sind die einzelnen Elemente des jeweiligen Datentreuhandmodells stark abhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich des Vorhabens (beispielsweise bereichsspezifische versus -übergreifende Lösungsansätze). Ziel der Richtlinie ist es jedoch nicht, die Entwicklung und Erprobung einzelner, isolierter Teilaspekte eines Datentreuhandmodells zu fördern. Vielmehr steht die Entwicklung und Etablierung eines praxisnahen, langfristig tragfähigen, für den jeweiligen Anwendungsbereich funktionierenden und von allen relevanten Anspruchsgruppen akzeptierten Datentreuhandmodells im Fokus des Interesses.

Verbundvorhaben insbesondere mit Akteuren aus unterschiedlichen Anspruchsgruppen werden zur Erhöhung des Transferpotentials und der Breitenwirkung der Maßnahme bei der Auswahl der Fördervorhaben besonders berücksichtigt. Bei der Begutachtung der Anträge werden dazu neben der Antragstellung durch mehrere Akteure auch die Einreichung von offiziellen Kooperationsbekundungen etwa in Form von Letters of Intent (LOI) oder ähnlichem berücksichtigt.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Pro Einzelprojekt bzw. Verbundprojekt stehen für das gesamte Vorhaben im Regelfall Mittel in Höhe von bis zu 800 000 Euro für die gesamte Projektlaufzeit zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Die Laufzeit der Vorhaben soll nicht mehr als 36 Monate betragen. Auch Vorhaben mit kürzerer Laufzeit beziehungsweise geringerem Förderbedarf sind möglich. Der Projektstart ist zum 1. November 2021 geplant.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1, 10623 Berlin
Ansprechpartnerin beim Projektträger ist Frau Sarah Andrejewski (E-Mail: Sarah.Andrejewski@vdivde-it.de)
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Es findet eine formale und fachliche Vorprüfung durch das BMBF und den Projektträger anhand der eingereichten Projektskizzen in einem wettbewerblichen Verfahren statt.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3292.html