Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management
Termin:
02.09.2025
Fördergeber:
BMWK
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Das Förderprogramm trägt maßgeblich dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden. Die Themen werden daher in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt. Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.
Im sogenannten „Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie" werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, welche darauf abzielen Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben leisten einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter sowie die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.
Das Modul besteht aus drei Teilmodulen, die besondere Fördervoraussetzungen haben:
a) Förderung von Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse auf Basis von Artikel 36 AGVO (Teilmodul 1),
b) Förderung von Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe auf Basis von Nummer 81 TCTF (Teilmodul 2),
c) Förderung von Forschung und Entwicklung von Technologien, die für förderfähigen Maßnahmen nach Teilmodulen 1 und 2 nutzbar sind auf Basis von Artikel 25 AGVO (Teilmodul 3).
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben, sowie Konsortien. Ein Konsortium besteht aus mehreren antragsberechtigten Unternehmen. Bei Vorhaben nach Teilmodul 2 müssen alle Antragsteller im Konsortium jeweils eine Verringerung der historischen, direkten THG-Emissionen der geförderten Anlage, in der gegenwärtig fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff genutzt werden, um mindestens 40 Prozent gegenüber der Situation vor der Förderung erzielen. Zur Umsetzung der Vorhaben − insbesondere der Begleitforschung − können Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen unter Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens als Vorhabenpartner eingebunden werden.
Das zweite Förderfenster für Teilmodul 2 im Modul 1: Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe (TCTF) ist vom 1. März bis zum 15. Mai 2025 geöffnet. Das Einreichen der Skizze ist innerhalb der Aufrufphase möglich und erfolgt ausschließlich über das Online-Portal.
Kontakt KEI Telefon: +4935547889149, E-Mail: foerderung.kei@z-u-g.org
Weitere Informationen unter:
https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-modul-1/foerderaufruf/
Im sogenannten „Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie" werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, welche darauf abzielen Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben leisten einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter sowie die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.
Das Modul besteht aus drei Teilmodulen, die besondere Fördervoraussetzungen haben:
a) Förderung von Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse auf Basis von Artikel 36 AGVO (Teilmodul 1),
b) Förderung von Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe auf Basis von Nummer 81 TCTF (Teilmodul 2),
c) Förderung von Forschung und Entwicklung von Technologien, die für förderfähigen Maßnahmen nach Teilmodulen 1 und 2 nutzbar sind auf Basis von Artikel 25 AGVO (Teilmodul 3).
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben, sowie Konsortien. Ein Konsortium besteht aus mehreren antragsberechtigten Unternehmen. Bei Vorhaben nach Teilmodul 2 müssen alle Antragsteller im Konsortium jeweils eine Verringerung der historischen, direkten THG-Emissionen der geförderten Anlage, in der gegenwärtig fossile Brennstoffe als Energiequelle oder Rohstoff genutzt werden, um mindestens 40 Prozent gegenüber der Situation vor der Förderung erzielen. Zur Umsetzung der Vorhaben − insbesondere der Begleitforschung − können Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen unter Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens als Vorhabenpartner eingebunden werden.
Das zweite Förderfenster für Teilmodul 2 im Modul 1: Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe (TCTF) ist vom 1. März bis zum 15. Mai 2025 geöffnet. Das Einreichen der Skizze ist innerhalb der Aufrufphase möglich und erfolgt ausschließlich über das Online-Portal.
Kontakt KEI Telefon: +4935547889149, E-Mail: foerderung.kei@z-u-g.org
Weitere Informationen unter:
https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-modul-1/foerderaufruf/