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Clusters Go Industry - Vom Material zur Innovation
Termin:
15.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ein Kompetenzcluster im Sinne dieser Förderrichtlinie ist ein Netzwerk von Forschungseinrichtungen, die gemeinsame Forschungsansätze zur Erreichung eines Gesamtziels verfolgen. Die Forschungseinrichtungen erarbeiten in verschiedenen Verbundprojekten Lösungen zu aktuellen Fragestellungen der Batterieforschung. Ein Kompetenzcluster sollte aus mindestens fünf Verbundprojekten bestehen.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können bestehende Batteriekompetenzcluster erweitert, fortgeführt und neue Cluster initiiert werden.
- Erweiterung bestehender Cluster:
In begründeten Fällen kann die Aufnahme von weiteren Projekten und Projektpartnern in bereits bestehende Batteriekompetenzcluster notwendig werden. Die Beantragung einer Aufnahme in einen bereits bestehenden Batteriekompetenzcluster ist in Abstimmung mit dem/den jeweiligen Clusterkoordinierenden zu jeder Zeit möglich. Um die Vernetzung zwischen den Clustern zu fördern ist auch grundsätzlich die Durchführung von ,,Crossover-Projekten" möglich. Verbundprojekte die thematisch mehreren Clustern zugeordnet werden können, müssen sich mindestens einem Hauptcluster zuordnen, maximal jedoch drei Clustern. Die Zuordnung zum Hauptcluster muss sich in der Projektidee und dem jeweiligen Arbeitsplan widerspiegeln.
- Weitere Förderphase bestehender Cluster:
Bei der Fortsetzung eines bereits bestehenden Clusters ist für die neue Förderphase ein Rahmenplan vorzulegen. In diesem Rahmenplan sind die Clusterziele, die Missionen, eine mögliche Partnerstruktur und Verwertungsoptionen darzustellen. Eine neue Förderphase muss an die vorangegangene Förderphase anschließen. Die fachliche Notwendigkeit der Fortsetzung muss mit neuen bzw. erweiterten, möglichst quantifizierbaren Zielen begründet werden. Eine Fortsetzung kann frühestens nach dem vierten Clustertreffen (Evaluierungstreffen) beantragt werden. Die Partnerstruktur kann sich in einer Fortsetzungsphase ändern. Eine Liste potentieller Partner (Hochschulen bzw. Institute an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), inklusive einer Darstellung der relevanten Expertise, ist bei Beantragung der neuen Förderphase beizufügen. Im Fall der Entscheidung, dass ein Cluster fortgesetzt wird, können Projektideen für Verbundprojekte in der Regel drei Monate nach Veröffentlichung des Rahmenplans eingereicht werden.
- Initiierung neuer Cluster:
Bei der Initiierung neuer Cluster ist ein Rahmenplan vorzulegen. Im Rahmenplan sind die Clusterziele, die Missionen, eine mögliche Partnerstruktur und Verwertungsoptionen darzustellen. Der geplante Cluster muss ein Themengebiet umfassen, das mindestens fünf Verbundprojekte ermöglicht, die sich thematisch ergänzen. Eine Liste potentieller Partner (Hochschulen bzw. Institute an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), inklusive einer Darstellung der relevanten Expertise, ist bei Beantragung dem Rahmenplan beizufügen. Im Fall der Entscheidung, dass ein Cluster neu initiiert wird, können Projektideen für Verbundprojekte in der Regel drei Monate nach Veröffentlichung des Rahmenplans eingereicht werden.
Transfermodul:
Ziel des Transfermoduls ist es, den Industrietransfer und die Skalierung der in den Kompetenzclustern erarbeiteten Ergebnisse unter Einbindung der Industrie zu forcieren. Gefördert werden Verbundprojekte zwischen Industrieunternehmen, Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, welche einen klaren Industrietransfer von Forschungsergebnissen aus den Kompetenzcluster erkennen lassen. Die Einreichung einer Projektidee in Form einer aussagekräftigen Skizze innerhalb des Transfermoduls ist zur Initiierung eines Projekts prinzipiell jederzeit möglich.
Die Arbeiten sollen auf Initiative und unter Federführung eines Industrieunternehmens bzw. eines späteren Anwenders durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine erfolgreiche Vorlaufforschung im Rahmen eines vom BMBF geförderten Batteriekompetenzclusters. Die Verbundprojekte im Rahmen des Transfermoduls müssen mindestens einen Projektpartner aufweisen, der im Rahmen eines Kompetenzclusters in den letzten fünf Jahren gefördert wurde oder aktuell gefördert wird. Eine thematische Fortsetzung der Forschungsinhalte wird dabei vorausgesetzt und muss dargestellt werden.
Begleitforschung:
Neben den clusterspezifischen Begleitprojekten soll ein übergeordnetes Projekt zur Begleitforschung initiiert werden. Ziel dieses Projektes ist es, den wissenschaftlich-technischen Dialog zwischen Industrie und Wissenschaft zu stärken und damit den Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die (industrielle) Anwendung zu beschleunigen. Folgende Themenschwerpunkte sollen dafür im Fokus des übergreifenden Begleitprojekts stehen:
- Entwicklung einer Datenbank zur übergreifenden Nutzung aller relevanten digitalen Informationen;
- Messung des Nachhaltigkeitsbeitrags von Batterieinnovationen;
- Durchführung von übergreifenden Vernetzungsaktivitäten zwischen Wissenschaft, Industrie und Gesellschaft.
Die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank wird mit dem Ziel einer übergreifenden Nutzung aller relevanten digitalen Informationen sowie der Zusammenführung bereits bestehender Datenbank-Lösungen und digitaler Formate angestrebt. Die Datenbank soll von der Fachcommunity Europas genutzt werden können. Alle Verbundprojekte des Cluster- und Transfermoduls dieser Fördermaßnahme werden über eine besondere Nebenbestimmung dazu verpflichtet, Ergebnisse und Informationen für diese Datenbank bereitzustellen.
Darüber hinaus soll das übergeordnete Projekt zur Begleitforschung den Beitrag eines jeden an dieser Förderrichtlinie beteiligten Verbundprojektes zur Nachhaltigkeit von Batterieinnovationen messen bzw. abschätzen. Das Nachhaltigkeitspotential der FuE-Projekte soll dabei über die Verlängerung der Produktlebensdauer, die Reduktion des Primärmaterialeinsatzes und/oder des Treibhausgasausstoßes, die Erhöhung des Sekundärmaterialanteils oder ähnlicher Beiträge messbar gemacht werden.
Der Kreis der potentiellen Zuwendungsempfänger richtet sich nach dem jeweiligen Modul:
- Clustermodul: Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
- Transfermodul: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
- Begleitforschung: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Für alle Module gilt: Übt ein und dieselbe Forschungseinrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Ausgaben/Kosten, Finanzierungen und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/02/2023-02-03-Bekanntmachung-Clusters-Go-Industry.html