Erhöhung des Frauenanteils im MINT-Forschungs- und Innovationsprozess: Selbstwirksamkeit, Eigeninitiative und Kreativität stärken
Termin:
15.03.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden innovative, zielgruppenorientierte und nachhaltig ausgerichtete Projekte, die Praxismaßnahmen und/oder Forschungsvorhaben auf akademische MINT-Studiengänge und akademische MINT-Berufe sowie auf Frauenkarrieren in Forschung, Entwicklung und Innovation fokussiert umsetzen und somit den Zielen dieser Förderrichtlinie dienen. Dazu gehören unter anderem die Etablierung und der Ausbau von adressatinnen-orientierten Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen - insbesondere in Zusammenarbeit mit Projekt¬partnern aus der Wirtschaft sowie die Untersuchung der zugrundeliegenden Mechanismen. Hochschulen, außer¬hochschulische Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Verbände (z. B. auch Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Fachverbände), MINT-Initiativen, Medienpartner und/oder Bildungs- und Praxispartner werden ausdrücklich aufgefordert, sich in Form von fachlich, branchenspezifisch und/oder regional orientierten Verbünden zu beteiligen, um stärkere Synergieeffekte zu erreichen.
Förderfähig sind z. B. Projekte mit folgenden Inhalten:
o innovative Maßnahmen, die im Rahmen von (außerschulischen) MINT-Akademien oder MINT-Kreativwerkstätten Schülerinnen ab 17 Jahren bei der aktiven Studienwahlorientierung bzw. -entscheidung bzw. junge Frauen beim akademischen Berufseinstieg begleiten und in ihrer Eigeninitiative und Persistenz bestärken, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt der besonderen Lebenssituationen von Frauen (z. B. Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, Frauen mit Behinderungen).
o Maßnahmen der ,,Third Mission" und des Forschungstransfers von Hochschulen und außerhochschulischen -Forschungseinrichtungen, die im Rahmen von MINT-Reallaboren zur positiven Veränderung der Unternehmens-, Branchen- und Fachkultur in (forschenden) kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bzw. den akademischen MINT-Berufen beitragen.
o Untersuchungen zu den Auswirkungen von Strategien und Maßnahmen zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, Eigeninitiative und Kreativität von Frauen im akademischen MINT-Bereich.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen in genderspezifischen MINT-Kontexten und/oder in der MINT-orientierten Genderforschung verfügen sowie eine entsprechende Nachhaltigkeit der Maßnahmen und den Transfer der Ergebnisse sicherstellen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verbände, Stiftungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Projektträger - Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
E-Mail: MINT-Frauen@dlr.de
Ansprechpersonen sind:
Markus Weiland und Anna Bouffier (Telefon: 0228/3821-2600).
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-19-Bekanntmachung-Mint.html
Förderfähig sind z. B. Projekte mit folgenden Inhalten:
o innovative Maßnahmen, die im Rahmen von (außerschulischen) MINT-Akademien oder MINT-Kreativwerkstätten Schülerinnen ab 17 Jahren bei der aktiven Studienwahlorientierung bzw. -entscheidung bzw. junge Frauen beim akademischen Berufseinstieg begleiten und in ihrer Eigeninitiative und Persistenz bestärken, auch unter Berücksichtigung der Vielfalt der besonderen Lebenssituationen von Frauen (z. B. Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, Frauen mit Behinderungen).
o Maßnahmen der ,,Third Mission" und des Forschungstransfers von Hochschulen und außerhochschulischen -Forschungseinrichtungen, die im Rahmen von MINT-Reallaboren zur positiven Veränderung der Unternehmens-, Branchen- und Fachkultur in (forschenden) kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bzw. den akademischen MINT-Berufen beitragen.
o Untersuchungen zu den Auswirkungen von Strategien und Maßnahmen zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, Eigeninitiative und Kreativität von Frauen im akademischen MINT-Bereich.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen in genderspezifischen MINT-Kontexten und/oder in der MINT-orientierten Genderforschung verfügen sowie eine entsprechende Nachhaltigkeit der Maßnahmen und den Transfer der Ergebnisse sicherstellen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verbände, Stiftungen sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Projektträger - Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
E-Mail: MINT-Frauen@dlr.de
Ansprechpersonen sind:
Markus Weiland und Anna Bouffier (Telefon: 0228/3821-2600).
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-19-Bekanntmachung-Mint.html