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Akademienprogramm 2025
Termin:
03.03.2023
Fördergeber:
Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz.
Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 73 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 128 Projekte an 188 Arbeitsstellen finanziert.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem/einer oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der aufgeführten Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den folgenden Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen.
Voraussetzungen für die Antragstellung
- Das Vorhaben muss von überregionaler Bedeutung und im gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesse sein.
- Die Antragstellung ist auf Vorhaben in den eingangs genannten Wissenschaftsbereichen beschränkt.
- Der Antrag muss sich durch hohe disziplinäre oder auch interdisziplinäre Relevanz auszeichnen.
- Der Antrag muss in thematischer und methodischer Hinsicht den jeweils aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und über wissenschaftliches Innovationspotential verfügen.
- Es muss sich um langfristige Vorhaben handeln, deren Struktur modular aufgebaut ist und die im Rahmen der Laufzeit abgeschlossen werden. Die Projektmodule müssen zeitlich und inhaltlich abschließbar sein.
- Die Laufzeit der Vorhaben muss auf mindestens 12 und höchstens 25 Jahre angelegt sein.
- Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro.
- Die Einbindung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase sowie die Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorhaben müssen gewährleistet sein.
- Aufgenommen werden nur Vorhaben, die nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder durch eine andere Organisation durchgeführt werden können.
- Die geförderten Vorhaben werden wissenschaftlich von einer oder mehreren Akademien verantwortet; sie können in enger, nach Möglichkeit auch international aufgestellter Kooperation zusammen mit anderen Akademien, Universitäten sowie außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.
- Die Einbeziehung der Digital Humanities in methodischer Hinsicht wird ausdrücklich erwartet. Es müssen fundierte Konzepte und Strategien für die Bereitstellung digitaler Ressourcen und Informationsangebote sowie für digitale Bearbeitungs- und Publikationskonzepte eingereicht werden.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Vorhaben planen, das den genannten Voraussetzungen entspricht, werden gebeten, die Projektidee in Form eines Vorantrags einer der am Programm beteiligten deutschen Akademien der Wissenschaften vorzulegen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden aufgefordert, vor Einreichung des Vorantrags ein beratendes Gespräch mit der von ihnen ausgewählten Akademie zu führen.
Voranträge können ab sofort bei einer der deutschen Akademien der Wissenschaften eingereicht werden. Die Bewerbung von Wissenschaftlerinnen ist ausdrücklich erwünscht.
Fristende für die Einreichung eines Vorantrags für 2025 ist der 31.01.2023.
Weitere Informationen:
https://www.akademienunion.de/