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Versichertenbefragung zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V
Projektbearbeiter:
Horst Dreßler
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Die Gesundheitsreform 2004 hat die Position des Hausarztes im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung der Versicherten gestärkt (vgl. § 73b des SGB V). Alle Krankenkassen sind seitdem angehalten, sog. Hausarztprogramme anzubieten. Die von den Gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten angebotenen Programme der Hausarztzentrierten Versorgung sehen vor, dass der Hausarzt eine Lotsenfunktion in der ambulanten Gesundheitsversorgung übernimmt. Auf diese Weise sollen kostenintensive Doppeluntersuchungen sowie medizinisch nicht notwendige Facharztbesuche vermieden und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure und Einrichtungen des Gesundheitswesens (Hausarzt, Fachärzte, Krankenhaus, Heil- und Hilfsmittel) optimiert werden. Die ärztliche Betreuungspflicht soll so konzentriert und die Koordinierungsverantwortung des Hausarztes intensiviert werden. Alle Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres können, sofern die entsprechende Krankenkasse ein Hausarztprogramm anbietet, sich bei ihrer Krankenkasse durch eine Teilnahmeerklärung bei einem am Programm teilnehmenden Hausarzt am Hausarztprogramm beteiligen. Die Vorteile für die Hausärzte liegen zum einen in einer stärkeren Bindung der Versicherten an ihre Praxis und zum anderen in einer im Hausarztprogramm besser möglichen koordinierten ärztlichen Behandlung. Zudem erhöht sich das Budget pro Patient um 3 ¤ pro Quartal, und die Hausärzte werden an der erzielten Kosteneinsparung der Kasse finanziell beteiligt. Nicht zuletzt profitieren die Hausärzte auch von den höheren Qualitätsanforderungen, die an sie selbst gestellt werden (Teilnahme an Qualitätszirkel und an speziellen Fortbildungen, Anwendung von Behandlungsleitlinien), da sie auf diese Weise auch stärker die Chance zur Mitgestaltung erhalten.

Schlagworte

Hausarztprogramm
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