Unverhältnismäßige Kosten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie Praxistest des Neuen Leipziger Ansatzes zur Begründung weniger strenger Umweltziele
Projektleiter:
Finanzierung:
Bund;
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert, dass grundsätzlich alle Gewässer spätestens bis 2027 einen guten Zustand erreichen. Spätestens 2021 müssen die Mitgliedstaaten für alle Wasserkörper, die den guten Zustand bis 2027 voraussichtlich verfehlen werden, weniger strenge Umweltziele festlegen und begründen. Dies ist jedoch gemäß Art. 4.5 WRRL nur gerechtfertigt, wenn diese Wasserkörper durch menschliche Tätigkeiten [ ] so beeinträchtigt sind oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Umweltziele in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre [ ] . Es ist zu erwarten, dass in sehr vielen Wasserkörpern geprüft werden muss, ob weniger strenge Umweltziele gerechtfertigt werden können. Wenn dann die Zielerreichung prinzipiell möglich er-scheint, wird zu prüfen sein, ob die Kosten hierfür verhältnismäßig sind oder nicht. Es besteht also ein großer Bedarf an einer verlässlichen, rechtskonformen, aber dennoch möglichst einfachen Methode, mit der die Verhältnismäßigkeit von Kosten geprüft werden kann.
In dem Vorgängerprojekt wurde ein Verfahren zur Verhältnismäßigkeitsprüfung entwickelt mit dem Ziel, die genannten Forderungen zu erfüllen. Allerdings konnte das Verfahren bisher nur in einer Fallstudie praktisch getestet werden. Ziel des neuen Projektes ist das Verfahren, den sogenannten Neuen Leipziger Ansatz in weiteren Fallstudien anzuwenden, um seine Praktikabilität zu überprüfen und das Verfahren gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
In dem Vorgängerprojekt wurde ein Verfahren zur Verhältnismäßigkeitsprüfung entwickelt mit dem Ziel, die genannten Forderungen zu erfüllen. Allerdings konnte das Verfahren bisher nur in einer Fallstudie praktisch getestet werden. Ziel des neuen Projektes ist das Verfahren, den sogenannten Neuen Leipziger Ansatz in weiteren Fallstudien anzuwenden, um seine Praktikabilität zu überprüfen und das Verfahren gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
Schlagworte
EG-Wasserrahmenrichlinien
Kontakt
Prof. Dr. Bernd Klauer
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
Permoserstraße 15
04318
Leipzig
Tel.:+49 341 2351702
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