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Staatlicher Rechtsschutz und kirchliches Selbstbestimmungsrecht
Die alte Frage nach der "weltlichen Gerichtsbarkeit" über die Kirche stellt sich unter der Geltung des Grundgesetzes als die Frage nach dem Verhältnis von staatlicher Justizgewährungspflicht zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV). Sie ist von der Rechtsprechung früh - unter dem Eindruck der Vorstellung von einer "Koordination" von Staat und Kirche - im Sinne einer weitgehenden Exemtion kirchlicher Angelegenheiten vom staatlichen Rechtsschutz entschieden worden. Die überwiegend kritische rechtswissenschaftliche Lehre hat lange erfolglos gegen diese Vorstellungen argumentiert. In der jüngeren Rechtsprechung, unter anderem zu einem Fall aus dem Land Sachsen-Anhalt, zeichnet sich eine deutliche, aber nicht einheitliche Bewegung ab, die dieses Problemfeld weiterhin als Forschungsthema aktuell hält.
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Staatlicher Rechtsschutz und kirchliches Selbstbestimmungsrecht
Die alte Frage nach der "weltlichen Gerichtsbarkeit" über die Kirche stellt sich unter der Geltung des Grundgesetzes als die Frage nach dem Verhältnis von staatlicher Justizgewährungspflicht zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV). Sie ist von der Rechtsprechung früh - unter dem Eindruck der Vorstellung von einer "Koordination" von Staat und Kirche - im Sinne einer weitgehenden Exemtion kirchlicher Angelegenheiten vom staatlichen Rechtsschutz entschieden worden. Die überwiegend kritische rechtswissenschaftliche Lehre hat lange erfolglos gegen diese Vorstellungen argumentiert. In der jüngeren Rechtsprechung, unter anderem zu einem Fall aus dem Land Sachsen-Anhalt, zeichnet sich eine deutliche, aber nicht einheitliche Bewegung ab, die dieses Problemfeld weiterhin als Forschungsthema aktuell hält.