Rechtliche Probleme bei der Organentnahme vom Lebenden
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Esther Kramer
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Forschergruppen:
In § 8 Transplantationsgesetz (TPG) ist die Lebendspende von Organen geregelt, die nur unter den dort aufgeführten strengen Voraussetzungen zulässig ist. In bezug auf sich nicht wieder bildende Organe soll die Entnahme von Organen nur von nahen Verwandten aber auch von mit dem Spender in besonderer persönlicher Weise verbundenen offenkundig nahe stehenden Personen zulässig sein. Die Arbeit beschäftgigt sich mit den einzelnen rechtlichen Voraussetzungen für eine Lebendspende.
Schlagworte
Lebendspende, Transplantationsgesetz
Kontakt
Prof. Dr. Hans Lilie
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 6
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523110
weitere Projekte
Die Daten werden geladen ...