Die Rechtfertigung von nichtanfechtbaren Subventionen im Welthandelsrecht
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Matthias Bickel
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Das welthandelsrechtliche Subventionsrecht unterscheidet zwischen drei verschiedenen Kategorien von Subventionen, nämlich verbotene, anfechtbare und nichtanfechtbare Subventionen. Allerdings waren die Bestimmungen zu nichtanfechtbaren Subventionen nur fünf Jahre lang in Kraft und sind am 1. Januar 2000 ausgelaufen, wodurch eine Rechtslücke im welthandelsrechtlichen Subventionsrechtsregime entstanden ist, und alle unter das SCM fallende Subventionen seitdem zumindest anfechtbar sind. Die Zielstellung des Forschungsvorhabens lässt sich anhand von drei zu untersuchenden Leitfragen beschreiben, nämlich: (1) Welche Defizite bestehen seit der Außer-Kraft-Setzung der Bestimmungen zu nichtanfechtbaren Subventionen im Rahmen des SCM?, (2) Welche welthandelrechtlichen und ökonomischen Anforderungen müssen Subventionen erfüllen, damit sie als legitime politische Maßnahmen gerechtfertigt werden können? und (3) Wie sollte die welthandelsrechtliche Subventionsrechtsordnung unter normativen Gesichtspunkten ausgestaltet sein, so dass einerseits durch Subventionsgewährung ausgelöste Marktverzerrungen minimiert und schädigende Subventionen abgebaut werden und andererseits die WTO-Mitglieder durch die Gewährung von Subventionen weiterhin legitime politische Ziele verfolgen können?
Schlagworte
Internationales Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft, Subventionsrecht
Kontakt
Prof. Dr. Christian Tietje
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523180
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